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GKV-Spargesetz
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ABDA warnt vor irreparablen Schäden

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags soll sich am Mittwoch mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befassen. In ihrer Stellungnahme protestiert die ABDA gegen die geplante Erhöhung des Kassenabschlags und macht dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge.
AutorAlexander Müller
Datum 18.05.2026  13:30 Uhr

Apotheken überproportional belastet

Zwar unterstütze die ABDA das übergeordnete Ziel einer Stabilisierung der GKV-Finanzen. Entgegen der öffentlichen Darstellung würden die Apotheken aber überproportional belastet, während andere Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit wie die konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln nicht aufgegriffen worden seien. Auch Einsparpotentiale durch stärkere Nutzung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) oder eine bessere Einbindung der Apotheken in die Prävention würden bislang nicht genutzt.

Zudem würden die Apotheken auch durch andere Maßnahmen des Gesetzentwurfes erheblich belastet, dazu zählt die ABDA das Inkassorisiko bei den Herstellerabschlägen, die Umsetzung von Rabattverträgen bei patentgeschützten Arzneimitteln sowie die erhöhten Zuzahlungen der Versicherten.

Die Zuzahlungen bei Arzneimitteln sollen künftig zwischen 7,50 und 15 Euro liegen. Die ABDA weist auf den erhöhten administrativen und finanziellen Aufwand für Apotheken hin. Denn die Betriebe müssten Mehrkosten für zunehmend unbare Zahlungen sowie Zahlungsausfall- und Prozessrisiken tragen. Zudem sei gerade am Anfang ein erheblicher zusätzlicher Aufwand aufgrund der Patientenaufklärung zu befürchten.

Sanktionen bei Preisverstößen

Die ABDA kritisiert ferner, dass ausländische Versender zu Marketingzwecken häufig auf die Zuzahlung verzichteten. Die Zuzahlungspflicht müsse auch gegenüber diesen konsequent durchgesetzt werden, wobei die derzeit zuständige Paritätische Stelle der falsche Weg sei.

Die ABDA schlägt eine konkrete Ergänzung des § 43 SGB V vor: »Apotheken dürfen außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 weder auf den Einzug der Zuzahlung für ärztlich verordnete Arzneimittel beim Versicherten verzichten noch mit einem solchen Verzicht werben.« Auf diese Weise könnten Umgehungsversuchen der Preisbindung unterbunden werden.

Der geplante Leistungsausschluss für Cannabisarzneimittel in Form von Blüten darf laut ABDA nicht zu Ausweichentwicklungen in den unkontrollierten Selbstzahlermarkt führen. Gemeint sind jene Online-Plattformen, derer der Gesetzgeber eigentlich gerade Herr werden will.

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