| Alexander Müller |
| 18.05.2026 13:30 Uhr |
Die ABDA warnt in ihrer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor einer weiteren Ausdünnung der Apotheke Landschaft. / © Imago/Guido Schiefer
Mehr als 16 Milliarden Euro will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im GKV-System einsparen. Das Vorhaben soll unbedingt noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Obwohl den Apotheken von der Regierung im Koalitionsvertrag eine Honorarerhöhung versprochen wurde, sollen sie jetzt über einen erhöhten Kassenabschlag sogar zusätzlich belastet werden.
Die Erhöhung des Kassenabschlags von derzeit 1,77 auf 2,07 Euro pro Packung entzieht den Apotheken laut ABDA-Stellungnahme 170 Millionen Euro netto jährlich. Dies schlage direkt auf das Betriebsergebnis durch und werde einen weiteren erheblichen Rückgang der Apothekenbetriebsstätten und somit Leistungseinschränkungen für die Patienten bedeuten.
Zumindest eine Befristung des Abschlags sei erforderlich, fordert die ABDA. Außerdem sollte der Abschlag als Nettobetrag ausgewiesen werden, um zusätzliche Umsatzsteuerbelastungen zu vermeiden.
Zentraler Punkt für die ABDA ist aber, dass die Regierung endlich ihr Versprechen einlöst und auch beim Honorar aktiv wird: »Die Apotheken fordern Planungssicherheit und die sofortige Umsetzung der im Koalitionsvertrag zugesagten Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro«, heißt es in der Stellungnahme zum GKV-BStabG. Schließlich hätten die Apotheken aufgrund der jahrelang verschleppten Vergütungsanpassung schon »Sparbeiträge in Milliardenhöhe« geleistet.
Der Koalitionsvertrag dürfe nicht konterkariert werden. »Wenn politisch fest versprochene Stärkungsmaßnahmen weiterhin nur unverbindlich mündlich angekündigt werden, neue finanzielle Einschnitte aber in konkreten Gesetzestexten verankert werden, schadet das der Glaubwürdigkeit massiv und fügt den Apotheken als mit der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland Beauftragten irreparablen Schaden zu«, heißt es in der Stellungnahme.
Zwar unterstütze die ABDA das übergeordnete Ziel einer Stabilisierung der GKV-Finanzen. Entgegen der öffentlichen Darstellung würden die Apotheken aber überproportional belastet, während andere Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit wie die konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln nicht aufgegriffen worden seien. Auch Einsparpotentiale durch stärkere Nutzung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) oder eine bessere Einbindung der Apotheken in die Prävention würden bislang nicht genutzt.
Zudem würden die Apotheken auch durch andere Maßnahmen des Gesetzentwurfes erheblich belastet, dazu zählt die ABDA das Inkassorisiko bei den Herstellerabschlägen, die Umsetzung von Rabattverträgen bei patentgeschützten Arzneimitteln sowie die erhöhten Zuzahlungen der Versicherten.
Die Zuzahlungen bei Arzneimitteln sollen künftig zwischen 7,50 und 15 Euro liegen. Die ABDA weist auf den erhöhten administrativen und finanziellen Aufwand für Apotheken hin. Denn die Betriebe müssten Mehrkosten für zunehmend unbare Zahlungen sowie Zahlungsausfall- und Prozessrisiken tragen. Zudem sei gerade am Anfang ein erheblicher zusätzlicher Aufwand aufgrund der Patientenaufklärung zu befürchten.
Die ABDA kritisiert ferner, dass ausländische Versender zu Marketingzwecken häufig auf die Zuzahlung verzichteten. Die Zuzahlungspflicht müsse auch gegenüber diesen konsequent durchgesetzt werden, wobei die derzeit zuständige Paritätische Stelle der falsche Weg sei.
Die ABDA schlägt eine konkrete Ergänzung des § 43 SGB V vor: »Apotheken dürfen außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 weder auf den Einzug der Zuzahlung für ärztlich verordnete Arzneimittel beim Versicherten verzichten noch mit einem solchen Verzicht werben.« Auf diese Weise könnten Umgehungsversuchen der Preisbindung unterbunden werden.
Der geplante Leistungsausschluss für Cannabisarzneimittel in Form von Blüten darf laut ABDA nicht zu Ausweichentwicklungen in den unkontrollierten Selbstzahlermarkt führen. Gemeint sind jene Online-Plattformen, derer der Gesetzgeber eigentlich gerade Herr werden will.
Von den geplanten Einsparungen bei der Vergütung der Hilfsmittelversorgung sind die meisten Apotheken zwar kaum betroffen, die ABDA sieht aber ein strukturelles Problem in der Maßnahme. Die pauschale Kürzung um 3 Prozent stelle einen systemwidrigen Eingriff in das Preisbildungssystem dar. Derzeit verhandelten die Krankenkassen mit den Leistungserbringern.
Ein Eingriff von außen sei nicht kompensierbar. Und gekündigte Verträge würden für viele Leistungserbringer einer Geschäftsaufgabe gleichkommen, warnt die ABDA. Auch betroffene Apotheken würden das kaum profitable Nebengeschäft dann vermutlich aufgeben – mit allerdings erheblicher Bedeutung für die Versorgung der Patienten.
Die Einführung dynamischer Herstellerabschläge sowie verschiedene Anpassungen erhöhen laut ABDA das Inkassorisiko für die Apotheken. Vor diesem Hintergrund fordert die Standesvertretung eine Befreiung der Apotheken vom Inkassorisiko des Herstellerrabatts. Eine Unterstützung der Krankenkassen mittels Zur-Verfügung-Stellung der benötigten Abrechnungsdaten könnten die Apotheken zusagen.
Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel können aus Sicht der ABDA einen höheren Beratungs- und Erklärungsaufwand in den Apotheken auslösen. Wenn beim Tausch sogar unterschiedliche Wirkstoffe zum Einsatz kommen, werde sich die Unsicherheit verstärken. Auch auf das »Risiko von Marktverengungen« weist die ABDA mit Blick auf die Erfahrungen im Generikamarkt hin.