| Alexander Müller |
| 12.05.2026 16:00 Uhr |
Zum Jahreswechsel werden die Krankenkassen von den Apotheken zusätzlich entlastet, weil mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Kassenabschlag um 30 Cent pro Packung erhöht werden soll. Von Januar bis Ende Juni 2027 würden die Kassen nach diesen Plänen also sogar weniger für die Apotheken ausgeben.
Für die Apotheken wäre die versprochene Erhöhung damit erheblich verwässert. Positiver Effekt wäre allein, dass das neue Fixum eine bessere Basis als derzeit für die anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen über künftige Honoraranpassungen darstellen würde. Für diese will das BMG den Vertragspartnern allerdings laut Entwurf mehr Zeit geben – zwei Jahre statt wie bislang vorgesehen ein Jahr.
Einen Rückzieher macht das Ministerium bei der Verschärfung der Vorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Die geplanten Temperaturkontrollen waren – nach massiver Lobbyarbeit der Versender und ihrer Logistiker – bei der EU-Kommission auf Widerstand gestoßen. Jetzt soll die Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung vollständig gestrichen werden. Ursprünglich hieß es hier unter anderem: »Das Logistikunternehmen muss dabei sicherstellen, dass die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel während des Transports nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch, soweit auf dem Weg zum Endverbraucher Zwischenlagerungen notwendig werden, weil die Lieferung sich verzögert oder das Arzneimittel zu einem bestimmten Zustellzeitpunkt nicht ausgeliefert werden kann.«
Der Vorteil an diesem Vorgehen wäre, dass die Verordnung damit vorzeitig aus dem EU-Notifizierungsverfahren genommen und umgesetzt werden könnte. Ob die Regierung auf anderem Wege dann noch versuchen würde, den Versand von Arzneimitteln sicherer zu gestalten, ist damit aber offen.