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Reformpläne
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Wie die Regierung Apotheken stärkt und schwächt

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt es Überlegungen, die versprochene Erhöhung des Fixums zweistufig zu gestalten und damit zeitlich zu strecken. Für die Apotheken wäre die finanzielle Stärkung damit deutlich geringer – gerade angesichts der weiteren Pläne der Regierung.
AutorAlexander Müller
Datum 12.05.2026  14:20 Uhr
Wie die Regierung Apotheken stärkt und schwächt

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mehrfach betont, dass sie die Honoraranpassung der Apotheken vornehmen und noch im Frühjahr auf den Weg bringen will. Doch bislang gibt es aus ihrem Haus noch keinen Verordnungsentwurf.

Wie die PZ aus Ministeriumskreisen erfuhr, ist allerdings eine zweistufige Erhöhung im Gespräch: 57 Cent Aufschlag zum 1. Juli 2026, 58 Cent zum Jahreswechsel oder sogar erst im Juli 2027. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD halten allerdings dagegen und fordern die Erhöhung auf 9,50 Euro sofort.

Da es sich aber um eine Verordnung handelt, liegt die Entscheidung beim BMG: Bei einer gestaffelten Erhöhung würde eine durchschnittliche Apotheke in der zweiten Jahreshälfte ein Plus von 13.500 Euro verzeichnen. Aber das wäre nur ein Strohfeuer, denn zum Jahreswechsel drohen mit dem Spargesetz neue Belastungen.

Neue Belastungen zum Jahreswechsel

Die Koalition plant, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch den Kassenabschlag der Apotheken zu erhöhen. Dieser soll laut Kabinettsbeschluss zum Jahreswechsel von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Damit verliert eine durchschnittliche Apotheke 10.300 Euro Rohertrag.

Die Treuhand Hannover hat ausgerechnet, dass die Apotheken von dem Spargesetz weitere Einschnitte zu erwarten haben. Der Generalbevollmächtigte Sebastian Schwintek kommt auf eine Belastung von mindestens 4000 Euro pro Betrieb.

Kürzungen im Hilfsmittelmarkt

So könnte die geplante Kürzung der Vertragspreise um 3 Prozent im Hilfsmittelmarkt nach Schwinteks Zahlen mit rund 2000 Euro zu Buche schlagen – wobei die Betroffenheit der Apotheken hier je nach Engagement in diesem Feld stark variiert.

Belastet werden die Apotheken zusätzlich von der geplanten Beitragserhöhung für Minijobs. Im Gesetzentwurf heißt es: »Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhöht. Im Jahr 2027 werden zudem die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben.« Laut Treuhand kostet das die Apotheken durchschnittlich 800 Euro pro Jahr.

Doch auch die Personalkosten für die Besserverdienenden in der Apotheke steigen. Durch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber beidseitig belastet. Für die Inhaberinnen und Inhaber kostet das etwa 260 Euro zusätzlich.

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