| Alexander Müller |
| 12.05.2026 14:20 Uhr |
Treuhand-Generalbevollmächtigter Sebastian Schwintek sieht neue finanzielle Belastungen auf die Apotheken zukommen. / © DAV/Ansgar Schwarz
Wie die PZ aus Ministeriumskreisen erfuhr, ist allerdings eine zweistufige Erhöhung im Gespräch: 57 Cent Aufschlag zum 1. Juli 2026, 58 Cent zum Jahreswechsel oder sogar erst im Juli 2027. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD halten allerdings dagegen und fordern die Erhöhung auf 9,50 Euro sofort.
Da es sich aber um eine Verordnung handelt, liegt die Entscheidung beim BMG: Bei einer gestaffelten Erhöhung würde eine durchschnittliche Apotheke in der zweiten Jahreshälfte ein Plus von 13.500 Euro verzeichnen. Aber das wäre nur ein Strohfeuer, denn zum Jahreswechsel drohen mit dem Spargesetz neue Belastungen.
Die Koalition plant, mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch den Kassenabschlag der Apotheken zu erhöhen. Dieser soll laut Kabinettsbeschluss zum Jahreswechsel von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Damit verliert eine durchschnittliche Apotheke 10.300 Euro Rohertrag.
Die Treuhand Hannover hat ausgerechnet, dass die Apotheken von dem Spargesetz weitere Einschnitte zu erwarten haben. Der Generalbevollmächtigte Sebastian Schwintek kommt auf eine Belastung von mindestens 4000 Euro pro Betrieb.
So könnte die geplante Kürzung der Vertragspreise um 3 Prozent im Hilfsmittelmarkt nach Schwinteks Zahlen mit rund 2000 Euro zu Buche schlagen – wobei die Betroffenheit der Apotheken hier je nach Engagement in diesem Feld stark variiert.
Belastet werden die Apotheken zusätzlich von der geplanten Beitragserhöhung für Minijobs. Im Gesetzentwurf heißt es: »Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhöht. Im Jahr 2027 werden zudem die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben.« Laut Treuhand kostet das die Apotheken durchschnittlich 800 Euro pro Jahr.
Doch auch die Personalkosten für die Besserverdienenden in der Apotheke steigen. Durch die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber beidseitig belastet. Für die Inhaberinnen und Inhaber kostet das etwa 260 Euro zusätzlich.