Wegen Chipmangel: Papierausdruck als EGK-Ersatz |
Ev Tebroke |
13.07.2022 18:00 Uhr |
Läuft die Gültigkeit der elektronischen Versichertenkarte nach fünf Jahren aus, muss die Kasse eine neue Karte liefern. Die AOK Nordwest hat derzeit Probleme mit der Kartenproduktion. Aufgrund aktueller Lieferprobleme stehen nicht ausreichend Chips für die Ausrüstung zur Verfügung. / Foto: Imago Images/Eibner
Versicherte der AOK Nordwest, die eine neue elektronische Gesundheitskarte (EGK) benötigen, müssen derzeit mit Papierbescheinigungen als Ersatz vorliebnehmen. Betroffen sind bislang ausschließlich Kunden in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Das »Handelsblatt« hatte zuerst darüber berichtet. Wie die AOK auf Nachfrage der PZ bestätigte, hat die Kasse in den letzten Wochen in besagten Regionen rund 400.000 Ersatzbescheinigungen an Versicherte ausgegeben, deren EGK nach Gültigkeitsablauf hätte ausgetauscht werden müssen. Auswirkungen für die Versicherten auf die Nutzung des E-Rezepts bestehe jedoch grundsätzlich nicht, heißt es. Klar ist jedoch: Als potenzielles Transportmedium für die Einlösung der Verordnung, wie es der Gesetzgeber eigentlich favorisiert, fällt die EGK für betroffene Versicherte aus.
»Derzeit werden aufgrund des Chipmangels in einzelnen Regionen Ersatzbescheinigungen ausgegeben«, erklärte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands auf Anfrage. Grund dafür sei, dass in diesen Regionen bei vielen Kunden die fünfjährige Gültigkeit der Karten abgelaufen ist und der anstehende Karten-Austausch genau in das Zeitfenster der Lieferverzögerungen fiel. Die AOKs bemühten sich aber, die Zahl der Ersatzbescheinigungen möglichst niedrig zu halten. Wurden bislang bald ablaufende Karten frühzeitig ausgetauscht, so würde nun das Zeitfenster bis Ablauf maximal ausgereizt, um die Lieferung neuer EGKs gegebenenfalls abwarten zu können.
Hintergrund für die auf fünf Jahre begrenze Gültigkeit der EGK ist eine Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dieses hat rechtverbindlich festgelegt, dass die Zertifikate im Karten-Chip nach diesem Zeitraum ablaufen, um Fälschungen und Datenmissbrauch zu verhindern. Die Karten werden dann automatisch ungültig und dürfen nicht mehr von den Krankenkassen verlängert werden.
Wie lange der EGK-Engpass noch dauert, ist offen. Die AOKs stünden mit ihrem Dienstleister zur Personalisierung der Karten in enger Abstimmung über die anstehenden Chiplieferungen, so der Sprecher. Aufgrund der aktuellen Lage und der Störungen in den Lieferketten würden die AOKs bei der EGK-Produktion »auf Sicht« fahren. »Eine seriöse und belastbare Schätzung über die Anzahl der im Laufe des Sommers auszustellenden Ersatzbescheinigungen ist daher aktuell nicht möglich.«
Was bedeutet dies nun für die betroffenen Versicherten hinsichtlich der E-Rezept-Handhabe? Denn Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein sind laut Gematik-Beschluss Pilotregionen für den E-Rezept-Rollout. Während Apotheken ab September grundsätzlich E-Rezept-ready sein müssen, sprich elektronische Verordnungen beliefern und auch abrechnen können müssen, starten die Ärzte in Etappen zunächst in besagten Regionen mit dem Praxis-Betrieb des E-Rezepts. Es erscheint zwar abstrus, die Pilotierung elektronischer Versordnungswege womöglich nun auf Basis von Papierbescheinigungen durchführen zu müssen. Die AOK hat aber hinsichtlich der E-Rezept-Einführung keine Bedenken.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.