Lösung für EGK-Verfahren in Sicht |
Jennifer Evans |
30.01.2023 18:00 Uhr |
Eine weitere Möglichkeit, ein E-Rezept einzulösen, soll demnächst über die elektronische Gesundheitskarte laufen. Es könnte ab Sommer soweit sein, wenn die Datenschützer dieses Mal grünes Licht geben. / Foto: IMAGO/Zoonar
Wer eine elektronische Verordnung einlösen möchte, kann dies entweder über die Gematik-App oder anhand eines ausgedruckten E-Rezept-Tokens tun. Eine weitere Möglichkeit sollte der Abruf des Rezeptcodes beim E-Rezept-Server via elektronischer Gesundheitskarte (EGK) sein. Dabei dient die EGK als personenbezogener Identitätsnachweis. Doch dieser Einlöseweg lag zuletzt auf Eis, weil Datenschützer Bedenken angemeldet hatten – sie hielten diesen Ansatz für manipulationsanfällig. Die Befürchtung: Personen könnten praktisch ohne eine Identitätsprüfung mittels EGK in einer Apotheke E-Rezepte einsehen und einlösen. Böswillige Angreifer witterten die Datenschützer etwa innerhalb der Apotheken direkt oder hatten Sorge, jemand dringe in die IT-Systeme der Offizinen ein.
Unter anderem als Reaktion auf die folgende Datenschutz-Debatte verankerte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG), dass die Gematik künftig alle Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz »im Einvernehmen« mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) abklären muss. Zuvor hatte es für das geplante Ident-Verfahren in der Apotheke keine Einspruchsmöglichkeiten durch Datenschützer gegeben.
Jetzt liegen die neuen technischen Spezifikationen der Gematik vor, die die diskutierten Datenschutzprobleme lösen sollen. Allerdings stehen nach PZ-Informationen die entscheidenden Unterschriften von BFDI und BSI noch aus. Darüber hinaus müssen auch alle Gesellschafter der Gematik noch ihr Okay zu der aktualisierten Version geben. Die Gematik ist aber zuversichtlich, dass den Versicherten der EGK-Einlöseweg ab Sommer 2023 in den Apotheken zur Verfügung stehen wird. Das sagte die Gesellschaft auf Nachfrage der PZ.
Grundsätzlich ändert sich am geplanten Ablauf in der Apotheke mit dem überarbeiteten Verfahren für die E-Rezept-Einlösung via EGK erst einmal nichts – sprich beim Abrufen, Zurückweisen oder Löschen des E-Rezepts sowie in der Kommunikation mit dem Versicherten bleibt alles wie gehabt. Lediglich kommt ein technischer Prozess hinzu, mit dem der E-Rezept-Fachdienst ermittelt, wenn die EGK eines Versicherten präsentiert wird.
Konkret soll der Ident-Prozess dann folgendermaßen aussehen: Der Versicherte übergibt dem Apotheker seine EGK, was gleichzeitig die Erlaubnis für die Apotheke darstellt, die E-Rezepte des Patienten abzurufen. Die EGK wird dann in das E-Health-Kartenterminal gesteckt oder an die NFC-Schnittstelle gehalten, damit das Primärsystem (PS) die Versichertenstammdaten (VSD) auslesen kann. Parallel überprüft das System, ob die Karte auch nicht gesperrt ist und ob das Authentisierungszertifikat gültig ist. Das Fachmodul Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) protokolliert das Auslesen und dient als eine Art Anwesenheitsbeleg. Um sicherzustellen, dass der Patient also tatsächlich physisch in der Apotheke steht, soll demnächst eine Prüfziffer zum Einsatz kommen. Der E-Rezept-Fachdienst verifiziert dabei, ob der in der Prüfziffer enthaltene Zeitstempel in einem definierten Zeitfenster zum aktuellen Zeitpunkt liegt. Laut Gematik ist der Zeitraum dabei so gewählt, dass er die Dauer des Versorgungsvorgangs in der Apotheke »plausibel abdeckt«. Dieser Prüfnachweis beinhaltet demnach keine Aussage über den fachlichen Kontext der Einlösung, sprich zum Beispiel die E-Rezept-Inhalte. Auch lasse sich damit kein Zusammenhang zwischen Aufruf und aufrufender Apotheke herstellen, heißt es in dem Gematik-Dokument.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.