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E-Rezept

Lösung für EGK-Verfahren in Sicht

Die Gematik hat die neuen Spezifikationen für die E-Rezept-Einlösung via elektronischer Gesundheitskarte (EGK) vorgelegt. Damit sollen nach PZ-Informationen die Datenschutz-Bedenken vom Tisch sein. Unter anderem soll es einen Zeitstempel geben. Noch stehen aber die entscheidenden Unterschriften von BFDI und BSI aus. Die Gematik geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Versicherten das neue Verfahren ab Sommer 2023 nutzen können.
Jennifer Evans
30.01.2023  18:00 Uhr

Wer eine elektronische Verordnung einlösen möchte, kann dies entweder über die Gematik-App oder anhand eines ausgedruckten E-Rezept-Tokens tun. Eine weitere Möglichkeit sollte der Abruf des Rezeptcodes beim E-Rezept-Server via elektronischer Gesundheitskarte (EGK) sein. Dabei dient die EGK als personenbezogener Identitätsnachweis. Doch dieser Einlöseweg lag zuletzt auf Eis, weil Datenschützer Bedenken angemeldet hatten – sie hielten diesen Ansatz für manipulationsanfällig. Die Befürchtung: Personen könnten praktisch ohne eine Identitätsprüfung mittels EGK in einer Apotheke E-Rezepte einsehen und einlösen. Böswillige Angreifer witterten die Datenschützer etwa innerhalb der Apotheken direkt oder hatten Sorge, jemand dringe in die IT-Systeme der Offizinen ein.

Unter anderem als Reaktion auf die folgende Datenschutz-Debatte verankerte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG), dass die Gematik künftig alle Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz »im Einvernehmen« mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) abklären muss. Zuvor hatte es für das geplante Ident-Verfahren in der Apotheke keine Einspruchsmöglichkeiten durch Datenschützer gegeben.

Zeitstempel beweist Apothekenbesuch

Jetzt liegen die neuen technischen Spezifikationen der Gematik vor, die die diskutierten Datenschutzprobleme lösen sollen. Allerdings stehen nach PZ-Informationen die entscheidenden Unterschriften von BFDI und BSI noch aus. Darüber hinaus müssen auch alle Gesellschafter der Gematik noch ihr Okay zu der aktualisierten Version geben. Die Gematik ist aber zuversichtlich, dass den Versicherten der EGK-Einlöseweg ab Sommer 2023 in den Apotheken zur Verfügung stehen wird. Das sagte die Gesellschaft auf Nachfrage der PZ.

Grundsätzlich ändert sich am geplanten Ablauf in der Apotheke mit dem überarbeiteten Verfahren für die E-Rezept-Einlösung via EGK erst einmal nichts – sprich beim Abrufen, Zurückweisen oder Löschen des E-Rezepts sowie in der Kommunikation mit dem Versicherten bleibt alles wie gehabt. Lediglich kommt ein technischer Prozess hinzu, mit dem der E-Rezept-Fachdienst ermittelt, wenn die EGK eines Versicherten präsentiert wird.

Konkret soll der Ident-Prozess dann folgendermaßen aussehen: Der Versicherte übergibt dem Apotheker seine EGK, was gleichzeitig die Erlaubnis für die Apotheke darstellt, die E-Rezepte des Patienten abzurufen. Die EGK wird dann in das E-Health-Kartenterminal gesteckt oder an die NFC-Schnittstelle gehalten, damit das Primärsystem (PS) die Versichertenstammdaten (VSD) auslesen kann. Parallel überprüft das System, ob die Karte auch nicht gesperrt ist und ob das Authentisierungszertifikat gültig ist. Das Fachmodul Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) protokolliert das Auslesen und dient als eine Art Anwesenheitsbeleg. Um sicherzustellen, dass der Patient also tatsächlich physisch in der Apotheke steht, soll demnächst eine Prüfziffer zum Einsatz kommen. Der E-Rezept-Fachdienst verifiziert dabei, ob der in der Prüfziffer enthaltene Zeitstempel in einem definierten Zeitfenster zum aktuellen Zeitpunkt liegt. Laut Gematik ist der Zeitraum dabei so gewählt, dass er die Dauer des Versorgungsvorgangs in der Apotheke »plausibel abdeckt«. Dieser Prüfnachweis beinhaltet demnach keine Aussage über den fachlichen Kontext der Einlösung, sprich zum Beispiel die E-Rezept-Inhalte. Auch lasse sich damit kein Zusammenhang zwischen Aufruf und aufrufender Apotheke herstellen, heißt es in dem Gematik-Dokument.

Weiterhin keine PIN vorgesehen

Im PS laufen dann die Zugriffsinformationen für alle einlösbaren E-Rezepte zusammen. Das gilt auch für die fehlgeschlagenen Abrufversuche, um eventuellem Missbrauch schnell auf die Spur zu kommen. Der Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst ist also für den Versicherten dokumentiert. Und der Apothekenbesuch selbst wird auf der EGK des Patienten protokolliert.

Verliert ein Patient seine EGK, muss er zunächst seine Krankenkasse informieren, damit sie die Karte sperren kann. Für diese Fälle hätten die Datenschützer gerne eine verpflichtende PIN für die EGK eingeführt. Doch darauf will die Gematik nach eignen Angaben weiterhin ausdrücklich verzichten – und zwar zugunsten dieser barrierearmen Einlöse-Option für das E-Rezept. Im Gegenzug nimmt die Gesellschaft bewusst in Kauf, dass Unbefugte mit einer entwendeten EGK womöglich E-Rezepte einlösen können. Bedenken sollten Versicherte außerdem, dass die Apotheke grundsätzlich alle E-Rezepte sehen kann, die den Status »offen« haben. Der Patient kann keinerlei Einschränkungen vornehmen.

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