So lassen sich E-Rezepte mit der EGK abrufen |
Jennifer Evans |
22.07.2022 10:30 Uhr |
Patienten sollen künftig auch über ihre elektronische Gesundheitskarte (EGK), E-Rezepte einlösen können. / Foto: Adobe Stock/bilderstoeckchen
Wer eine elektronische Verordnung einlösen möchte, kann die Rezeptdaten der Apotheke seiner Wahl entweder über die Gematik-App oder anhand eines ausgedruckten Tokens übermitteln. Eine weitere Möglichkeit ist der Abruf des Rezeptcodes beim E-Rezept-Server via EGK. Die Karte dient dabei gleich als Identitätsnachweis.
Entscheidet sich der Versicherte für die EGK-Variante, läuft das für die Apotheke folgendermaßen ab, wie die Gematik in ihrem neuen Arbeitspapier erläutert. Die Offizin liest die EGK über den E-Health-Kartenterminal ein. Dort wird geprüft, ob die Karte auch nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat gültig ist. Ist alles okay, wird der Versichertenstammdatensatz (VSD) und ein Prüfungsnachweis erzeugt. Die Software ermittelt aus dem VSD die Krankenversichertennummer und ruft mit der Versicherten-ID und dem Prüfungsnachweis vom Server alle E-Rezepte mit dem Status »offen« ab. Im Klaren sollte sich also jeder Versicherte darüber sein, dass die Apotheke in diesem Fall alle offenen E-Rezepte sehen kann.
Der Vorteil bei dieser Lösung liegt für die Gematik darin, wenn die Versicherten »sehr viele Verordnungen einlösen möchten, die E-Rezept-App nicht nutzen möchten oder der 2D-Code der Verordnung auf dem Ausdruck nicht mehr lesbar ist.« Damit diese Einlöse-Option auch praxistauglich ist, soll die Autorisierung in der Apotheke generell ohne PIN-Eingabe und auch für Vertreter möglich sein, sprich auch Freunde und Verwandte sollen das Rezept für den Patienten einlösen können. Gleichzeitig muss dem Entwurf zufolge aber gewährleistet sein, dass sich die EGK unkompliziert sperren lässt, um bei Verlust Missbrauch zu vermeiden.
Zur Begründung, warum die Gematik nun doch auf die PIN-Eingabe verzichten will, heißt es: »Wäre eine PIN-Eingabe erforderlich, würde zudem der Vertretungsfall (Versicherter übergibt Person seines Vertrauens seine EGK mit der Bitte die E-Rezepte in der Apotheke einzulösen) in dieser Situation ausgeschlossen werden, da der Versicherte dem Vertreter unzulässigerweise seine PIN mitteilen müsste.«
Grundsätzlich will die Gematik, deren Mehrheitsanteile das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält, bei der E-Rezept-Einlösung Medienbrüche vermeiden, wie sie in dem Papier betont, das mit vollem Namen »Feature: Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis« heißt. Das Dokument, das noch in der Abstimmung ist, richtet sich in erster Linie an Softwarehäuser und befasst sich ausschließlich mit dem Abruf der E-Verordnung über die EGK.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.