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E-Rezept
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Lösung für EGK-Verfahren in Sicht

Die Gematik hat die neuen Spezifikationen für die E-Rezept-Einlösung via elektronischer Gesundheitskarte (EGK) vorgelegt. Damit sollen nach PZ-Informationen die Datenschutz-Bedenken vom Tisch sein. Unter anderem soll es einen Zeitstempel geben. Noch stehen aber die entscheidenden Unterschriften von BFDI und BSI aus. Die Gematik geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Versicherten das neue Verfahren ab Sommer 2023 nutzen können.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 30.01.2023  18:00 Uhr

Weiterhin keine PIN vorgesehen

Im PS laufen dann die Zugriffsinformationen für alle einlösbaren E-Rezepte zusammen. Das gilt auch für die fehlgeschlagenen Abrufversuche, um eventuellem Missbrauch schnell auf die Spur zu kommen. Der Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst ist also für den Versicherten dokumentiert. Und der Apothekenbesuch selbst wird auf der EGK des Patienten protokolliert.

Verliert ein Patient seine EGK, muss er zunächst seine Krankenkasse informieren, damit sie die Karte sperren kann. Für diese Fälle hätten die Datenschützer gerne eine verpflichtende PIN für die EGK eingeführt. Doch darauf will die Gematik nach eignen Angaben weiterhin ausdrücklich verzichten – und zwar zugunsten dieser barrierearmen Einlöse-Option für das E-Rezept. Im Gegenzug nimmt die Gesellschaft bewusst in Kauf, dass Unbefugte mit einer entwendeten EGK womöglich E-Rezepte einlösen können. Bedenken sollten Versicherte außerdem, dass die Apotheke grundsätzlich alle E-Rezepte sehen kann, die den Status »offen« haben. Der Patient kann keinerlei Einschränkungen vornehmen.

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