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Gematik-Beschluss

E-Rezept-Pflicht für Apotheken kommt ab September

Alle Apotheken müssen ab September dieses Jahres E-Rezepte empfangen, beliefern und abrechnen können. Darauf hat sich die Gesellschafterversammlung der Gematik am gestrigen Dienstagabend einstimmig verständigt. Ab September soll das E-Rezept verstärkt in Praxen und Kliniken in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden.
Benjamin Rohrer
01.06.2022  08:30 Uhr

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat sich am gestrigen Dienstagabend erneut mit der Einführung des E-Rezepts beschäftigt. Schon vor wenigen Wochen hatte das Gremium, in dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die 51-prozentige Mehrheit hält, einen Plan diskutiert, der aber keine Mehrheit fand. Demnach sollten die Apotheken ab September dieses Jahres in ganz Deutschland »E-Rezept-ready« sein und die Ärzte – je nach Region – schrittweise an das neue, digitale Verordnungssystem herangeführt werden. Doch insbesondere die Ärzteschaft protestierte heftig, sodass kein Beschluss zustande kam.

Nun steht aber fest, dass die Gematik und ihre Gesellschafter, zu denen neben den Kassen, Ärzten und Zahnärzten auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gehört, weitgehend bei diesem Beschluss bleiben. Trotz des Ärzte-Widerstands in den vergangenen Wochen hat die Gematik-Gesellschafterversammlung einen einstimmigen Beschluss zur weiteren E-Rezept-Einführung gefasst. Demnach sollen alle Apotheken ab dem 1. September in der Lage sein, digitale Verordnungen zu empfangen, beliefern und abrechnen zu können. Lediglich bei der Einführung des E-Rezepts in den Arztpraxen hat es leichte Änderungen gegeben.

Weitere Tests nun in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein

Demnach sollen die Verordnungen zunächst in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden. Das E-Rezept-System soll dort weiter in Clustern, also in Arzt-Apotheken-Verbünden ausprobiert werden – sofern die Mediziner in diesen Regionen technisch dazu in der Lage sind. Damit greift die ursprüngliche gesetzliche Regelung aus dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), die besagt, dass ein Arzt das Muster-16-Rezept ab dem 1. Januar 2022 nur noch in den Fällen verwenden darf, wenn er aus technischen Gründen das E-Rezept nicht generieren kann oder ihm die zur Übermittlung von Rx-Verordnungen erforderlichen Dienste und Komponenten technisch nicht zur Verfügung stehen. Und: Die ursprüngliche geplante Testphase in Bayern ist gestrichen. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden schon jetzt täglich zwischen 300 und 500 E-Verordnungen in Schleswig-Holstein ausgestellt – während der Testphase soll dann ein »schneller Hochlauf« folgen.

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