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Gematik-Beschluss

E-Rezept-Pflicht für Apotheken kommt ab September

Alle Apotheken müssen ab September dieses Jahres E-Rezepte empfangen, beliefern und abrechnen können. Darauf hat sich die Gesellschafterversammlung der Gematik am gestrigen Dienstagabend einstimmig verständigt. Ab September soll das E-Rezept verstärkt in Praxen und Kliniken in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden.
Benjamin Rohrer
01.06.2022  08:30 Uhr

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat sich am gestrigen Dienstagabend erneut mit der Einführung des E-Rezepts beschäftigt. Schon vor wenigen Wochen hatte das Gremium, in dem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die 51-prozentige Mehrheit hält, einen Plan diskutiert, der aber keine Mehrheit fand. Demnach sollten die Apotheken ab September dieses Jahres in ganz Deutschland »E-Rezept-ready« sein und die Ärzte – je nach Region – schrittweise an das neue, digitale Verordnungssystem herangeführt werden. Doch insbesondere die Ärzteschaft protestierte heftig, sodass kein Beschluss zustande kam.

Nun steht aber fest, dass die Gematik und ihre Gesellschafter, zu denen neben den Kassen, Ärzten und Zahnärzten auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gehört, weitgehend bei diesem Beschluss bleiben. Trotz des Ärzte-Widerstands in den vergangenen Wochen hat die Gematik-Gesellschafterversammlung einen einstimmigen Beschluss zur weiteren E-Rezept-Einführung gefasst. Demnach sollen alle Apotheken ab dem 1. September in der Lage sein, digitale Verordnungen zu empfangen, beliefern und abrechnen zu können. Lediglich bei der Einführung des E-Rezepts in den Arztpraxen hat es leichte Änderungen gegeben.

Weitere Tests nun in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein

Demnach sollen die Verordnungen zunächst in den Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein getestet werden. Das E-Rezept-System soll dort weiter in Clustern, also in Arzt-Apotheken-Verbünden ausprobiert werden – sofern die Mediziner in diesen Regionen technisch dazu in der Lage sind. Damit greift die ursprüngliche gesetzliche Regelung aus dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), die besagt, dass ein Arzt das Muster-16-Rezept ab dem 1. Januar 2022 nur noch in den Fällen verwenden darf, wenn er aus technischen Gründen das E-Rezept nicht generieren kann oder ihm die zur Übermittlung von Rx-Verordnungen erforderlichen Dienste und Komponenten technisch nicht zur Verfügung stehen. Und: Die ursprüngliche geplante Testphase in Bayern ist gestrichen. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden schon jetzt täglich zwischen 300 und 500 E-Verordnungen in Schleswig-Holstein ausgestellt – während der Testphase soll dann ein »schneller Hochlauf« folgen.

Enger Austausch in den Regionen geplant

Nach Informationen der PZ wollen sich die Gematik-Gesellschafter allerdings im August nochmals darüber austauschen, ob die Tests in den beiden Regionen auch wirklich starten können. Konkret will man nochmals überprüfen, ob genügend Praxen, Apotheken und Kliniken technisch in der Lage sind das System zu testen. Man wolle auch überprüfen, ob auf Ärzte- und Apothekenseite genügend Softwarehersteller inzwischen E-Rezept-Lösungen anbieten, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Die PZ erfuhr weiterhin, dass die Gematik-Gesellschafter ab dem 1. September einen wöchentlichen Austausch planen, in denen der Fortschritt in den Projekten besprochen werden soll. Weiterhin sollen die Gesellschafter auch vereinbart haben, in den beiden Pilotregionen den Gematik-Kommunikationsdienst KIM zu testen. Über den Kommunikationsdienst sollen sich Heilberufler künftig gesichert austauschen können, beispielsweise wenn es Rückfragen zu Rezepten gibt.

Laut Gematik sollen die weiteren Einführungsschritte dann erneut separat vereinbart werden. Geplant ist allerdings, dass ab Dezember 2022 auch alle Arztpraxen in den beiden Testregionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein verpflichtend digital verordnen müssen. In weiteren sechs Bundesländern sollen dann Tests hinzukommen. Die restlichen acht Bundesländer sollen dann im Laufe des Jahres 2023 an das neue System angebunden werden. Die KBV teilte in einer separaten Mitteilung zudem mit, dass die Gematik damit beauftragt worden sei, ein Anreizsystem für die Teilnahme von Arztpraxen am E-Rezept-System zu erarbeiten. Die Gematik selbst teilte dazu allerdings nichts mit.

Insbesondere auf der Ärzteseite gibt es nach wie vor Probleme bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. Viele Praxen sind wegen Software-Problemen weiterhin nicht in der Lage, das neue System zu nutzen. Im sogenannten TI-Score der Gematik ist sehr deutlich einsehbar, dass zwar einige namhafte Software-Unternehmen ihre Produkte bereits für das E-Rezept fertiggestellt haben. Bei vielen Herstellern fehlen aber noch einige Entwicklungsschritte. Zudem hatte auch die Standesvertretung der niedergelassenen Mediziner in den vergangenen Monaten vehement einen Komplett-Stopp des Digitalisierungsprojekts gefordert.

Softwarehäuser müssen Lösungen bereitstellen

Aber auch auf Seite der Apotheken sind noch nicht alle technischen Baustellen geschlossen. Insbesondere bei den weit verbreiteten Produkten der Hersteller CGM (Compugroup Medical – Lauer Fischer) und ADG (Phoenix) fehlen weiterhin nötige Schritte. Und so kommt es, dass viele Apotheken zwar an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sind, aber wegen mangelnder Software-Updates weiterhin als nicht »E-Rezept-ready« gelten. Die PZ hatte zudem darüber berichtet, dass die Apothekenteams unter anderem E-Rezept-Schulungen absolvieren müssen, um im Apothekenverzeichnis der Gematik gelistet werden zu können und somit von Patienten überhaupt aufgefunden werden zu können. Die Softwarehäuser stehen daher nun unter Druck, den Apotheken rechtzeitig die technischen Möglichkeiten einzuräumen, damit diese sich bis zum 1. September über das Verbändeportal als »E-Rezept-ready« melden können.

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