Was können Apotheker tun? |
Im Krankenhaus gibt es gesetzlich vorgeschrieben eine Arzneimittelliste, die aus organisatorischen und ökonomischen Gründen zu verwenden ist. Da bei der Umstellung auf die gelisteten Präparate Fehler passieren können, sollte man nach standardisierten Regeln mit Unterstützung durch elektronische Verordnungssysteme vorgehen (40). Fehler wie in Tabelle 1 aufgeführt, sind auch hier möglich und unbedingt zu vermeiden.
Apotheker können durch ihre detaillierte Kenntnis von Arzneimitteln eine korrekte Umstellung sicherstellen. Dabei müssen die Ergebnisse aus der Medikationsanalyse mit einfließen. Immer wichtiger wird die Berücksichtigung der massiven Lieferengpässe und der daraus resultierenden Umstellungen sowohl ambulant als auch stationär.
Insbesondere beim präoperativen Umgang mit Arzneimitteln kann der Apotheker die Einhaltung klinikinterner Regeln unterstützen, indem zu jedem Arzneistoff und unter Berücksichtigung der patientenindividuellen Situation ein Hinweis zum Absetzen oder zur Fortführung der Therapie an den Arzt mit angegeben wird. Die Informationen zur Vormedikation sind ebenfalls für den Anästhesisten wichtig, der präoperativ mögliche Risiken für Operation und Anästhesie beurteilen muss.
In einigen Häusern sind bereits Apotheker in der Anästhesieambulanz etabliert, die vor dem prästationären Anästhesiegespräch (teilweise länger vor der OP) die Medikation erfassen und so dem Anästhesisten eine sicherere Beurteilung ermöglichen. Apotheker erfassten dabei in Studien die Medikation vollständiger als der Anästhesist selbst (22, 27).
Finden die BPMH und Medikationsanalyse erst statt, wenn bereits eine stationäre Medikation angeordnet war, müssen diese Verordnungen abgeglichen werden. Gibt es bewusste oder ungeplante Änderungen? Was ist aus der Medikationsanalyse jetzt relevant? Am häufigsten finden sich beim Abgleich fehlende stationäre Weiterverordnungen mit unterschiedlicher klinischer Relevanz. Bei wichtigen Diskrepanzen, zum Beispiel fehlenden Insulinen oder falschen Parkinsonpräparaten, muss die Station/der Verordner sofort informiert werden. Grundsätzlich sollten alle Beteiligten aus Apotheke, Pflege und Ärzteschaft wissen, wie bei Unklarheiten und Diskrepanzen vorzugehen ist.
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Eine 65-jährige Patientin kommt zu einer gynäkologischen Operation am nächsten Tag. Laut Kurveneintrag der aufnehmenden Pflegekraft nimmt sie keine Medikamente. In der Anästhesieambulanz hatte die Patientin der Apothekerin allerdings Arzneimittel angegeben, weshalb sie auf Station nochmals von der Apothekerin befragt wird. Das Ergebnis:
Folgende Fehler können sich aus der unzureichenden Arzneimittelanamnese ergeben: