Pharmazeutische Zeitung online
Patienten an Schnittstellen

Was können Apotheker tun?

An Schnittstellen im Gesundheitswesen ist die Weitergabe von Informationen von großer Bedeutung. Insbesondere die Informationen zur Arzneimitteltherapie müssen vollständig und richtig vorliegen. Apotheker können die Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit maßgeblich stärken.
Heike Hilgarth
Dorothea Strobach
08.05.2025  07:00 Uhr

Schnittstellen im Gesundheitswesen treten auf, wenn die Zuständigkeit der Behandlung wechselt. Typische Übergänge sind die Aufnahme ins Krankenhaus, Verlegung in ein Altenheim, eine Pflege- oder Reha-Einrichtung, aber auch Verlegungen innerhalb einer Klinik, zum Beispiel von der Intensiv- auf die Normalstation. An Schnittstellen können Informationsverluste auftreten, die insbesondere für die Arzneimitteltherapie von großer Bedeutung sind.

So sind fehlerhafte Arzneimittelanamnesen bei der stationären Aufnahme eine Hauptursache für Verordnungsfehler im Krankenhaus (8, 19). Bis zu 40 Prozent der Medikationsfehler aus der Aufnahmemedikation finden sich später in Entlassbriefen wieder (12). Mangelnde Weitergabe und Begründung von Änderungen der Medikation im Krankenhaus gefährden die ambulante Weiterbehandlung, führen zu erneuten Änderungen und sogar zur Rehospitalisierung (14, 26, 41).

Die einzige Konstante in den Verlegungsprozessen ist der Patient, der allerdings nicht immer auskunftsfähig ist und unter Umständen nicht alle Informationen hat oder versteht. Unterstützende Maßnahmen haben deshalb große Bedeutung und werden idealerweise bereits vor geplanten Versorgungswechseln initiiert. Dazu gehört zum Beispiel der Medikationsplan, auf den Patienten mit mindestens drei Dauermedikamenten im ambulanten Bereich beziehungsweise bei Entlassung aus dem Krankenhaus einen gesetzlichen Anspruch haben.

Aus einem bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) mit einem auslesbaren 2D-Barcode können Informationen gleich in das elektronische System der Praxis oder des Krankenhauses übernommen werden. Gleicht ein Apotheker die Medikation ab (Medication Reconciliation), werden Medikationsfehler wirksam reduziert (29). Welchen Beitrag die 2025 gestartete elektronische Patientenakte (ePA) bei der Verhinderung von Informationslücken und -defiziten leisten kann, wird davon abhängen, wie vollständig und aktuell sie ist.

Apotheker im Schnittstellenmanagement

Apotheker können in der ambulanten und stationären Versorgung zu einem sicheren Schnittstellenübergang beitragen.

Vor der Aufnahme in ein Krankenhaus, Altenheim oder in eine Pflege- oder Reha-Einrichtung kann die Haus-/Stammapotheke des Patienten eine Übersicht oder Medikationsliste seiner verordneten und selbst erworbenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel erstellen und mitgeben. Diese ist unter Umständen vollständiger als der Medikationsplan des Hausarztes, da sie auch Verordnungen anderer Fachärzte und selbst erworbene Präparate beinhaltet. Auf die Rolle des Apothekers im Aufnahmemanagement des Krankenhauses wird später ausführlich eingegangen.

Bei Verlegungen innerhalb des Krankenhauses kann ein Stationsapotheker durch einen Medikationsabgleich (Medication Reconciliation) und/oder eine Medikationsanalyse eingebunden sein. Insbesondere bei Verlegungen zwischen Normal- und Intensivstationen sind Anpassungen erforderlich, weil zum Beispiel die Fähigkeit zur oralen Arzneimitteleinnahme eingeschränkt ist und somit der Applikationsweg geändert werden muss. Dies kann zum Pausieren und/oder Absetzen von oralen Medikamenten führen. Mitunter ist eine Dosisänderung oder gar ein Substanzwechsel erforderlich. Bei diesen Therapieanpassungen passieren häufig Fehler (38).

Bei einer Verlegung von der Intensiv- auf eine Normalstation ist zu prüfen, welche Medikamente aus der Vormedikation wieder indiziert sind, was allerdings häufig nicht stattfindet (32). Andererseits werden Medikamente, die auf der Intensivstation indiziert sind, bei Verlegung oftmals nicht abgesetzt oder gestoppt (38). Beispiele hierfür sind die Stressulkus-Prophylaxe mit Protonenpumpeninhibitoren oder Antipsychotika bei Delir, die langfristige Schäden verursachen können, wenn sie ohne Indikation weitergegeben werden (15).

Was ist bei der Entlassung zu beachten?

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus geht es um die rechtzeitige und vollständige Weitergabe von Informationen zur (geänderten) Arzneimitteltherapie und die Sicherstellung der lückenlosen Versorgung. Denn bei nahezu allen Klinikpatienten (98 Prozent) gibt es Änderungen in der Medikation (Tabelle 1); 60 Prozent haben sogar mindestens fünf Änderungen (21). Diese Änderungen werden im Entlassbrief häufig unvollständig mitgeteilt (21). Gesetzlichen Anspruch hat der Patient auf einen (zumindest vorläufigen) Entlassbrief und ab drei Arzneimitteln auf einen Medikationsplan (18).

Für die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bringen ein Medikationsabgleich und eine Medikationsanalyse durch einen Krankenhausapotheker einen deutlichen Benefit. Beim Medikationsabgleich vergleicht er die Vormedikation, die stationäre und die geplante Entlassmedikation. Studien zeigen, dass auch hier häufig Diskrepanzen und Fehler auftreten (bei 25 bis 55 Prozent der Patienten), die durch den Apotheker bereinigt und vermieden werden (3, 13, 42). Beispiele für typische Fehler sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Fehler Beispiel
fehlende Weiterführung gezielt pausierter Arzneimittel orale Antikoagulation nach Pausierung vor OP nicht weiterverordnet
falsche Rückumstellung auf Vormedikation nach Switch auf Klinikpräparate ACE-Hemmer: Lisinopril 20 mg auf Ramipril 5 mg umgestellt, bei Entlassung Verordnung von Lisinopril 5 mg
Fehler bei Kombipräparaten Levodopa/Benserazid: keine Angabe der genauen Darreichungsform (lösliche Tablette, Retard?…)
ACE-Hemmer/HCT: nur ein Arzneistoff wird weiter verordnet
Doppelmedikation Patient kam mit Simvastatin, wurde stationär wegen Interaktionen umgestellt auf Rosuvastatin, bei Entlassung beides verordnet
Patient kam mit ACE-Hemmer + HCT, in der Klinik Verordnung der Einzelsubstanzen, bei Entlassung Kombipräparat und zusätzlich HCT-Monopräparat verordnet
fehlende Weiterführung der Vormedikation durch fehlerhafte Erfassung bei stationärer Aufnahme betrifft häufig besondere Darreichungsformen wie Augentropfen oder Inhalatoren sowie besondere Applikationsschemata, zum Beispiel Bisphosphonat 1 × wöchentlich oder 1 × monatlich
Tabelle 1: Typische Fehler in der Entlassmedikation aus dem Krankenhaus

In den Entlassbrief können zudem Informationen und Hinweise integriert werden, die Stationsapotheker bei der pharmazeutischen Arzneimittelanamnese oder beim Medikationsmanagement gegeben haben, zum Beispiel zu notwendigem Therapeutischen Drug Monitoring (TDM), zu Dosisanpassungen an die Nierenfunktion oder zur altersgerechten Umstellung von Arzneimitteln. Dies kann zum Beispiel in Form von Textbausteinen in elektronischen Systemen an den Stationsarzt übermittelt und von diesem in den Entlassbrief eingefügt werden.

Sinnvoll ist zudem, dass Krankenhausapotheker sich in Arbeitsanweisungen zum Entlassmanagement ihres Krankenhauses einbringen, insbesondere zur korrekten Ausstellung von Entlassrezepten und gesetzeskonformen Mitgabe von Arzneimitteln.

Apotheker können auch in die Beratung und Schulung von Patienten vor und bei der Entlassung einbezogen sein. Wissen und Adhärenz lassen sich so verbessern. Die Wiederaufnahmerate ins Krankenhaus konnte in Studien gesenkt werden (7, 30, 36).

Nach der Entlassung sollte der niedergelassene Apotheker insbesondere bei Stammkunden nicht plausible Weiterverordnungen kritisch hinterfragen und mit dem Hausarzt oder gegebenenfalls Klinikarzt besprechen.

Wichtig im stationären Aufnahmemanagement

Bei der stationären Aufnahme ist das Ziel, zügig alle notwendigen Informationen zur Arzneimitteltherapie zu erheben und für die stationäre Versorgung umzusetzen. Aus diesem Grund wird international und in Deutschland gefordert (2, 16):

  • eine systematische Erfassung der Vormedikation innerhalb von 24 Stunden nach stationärer Aufnahme;
  • falls dies nicht möglich ist, Nachholung auch nach 24 Stunden;
  • eine erste unsystematische Arzneimittelanamnese, zum Beispiel in der Notaufnahme, durch eine systematische zu ergänzen.

Grundsätzlich ist für die Anamnese der behandelnde Arzt verantwortlich. Er kann ärztliche Tätigkeiten delegieren und von Apotheke und Pflegekräften unterstützt werden (9).

Zahlreiche internationale und nationale Studien zeigen, dass die Arzneimittelanamnese durch pharmazeutisches Personal vollständiger und korrekter ist als durch Pflegekräfte, Ärzte oder andere Standardvorgehen (34, 37). Untersuchungen liegen für diverse medizinische Fachbereiche, zum Beispiel Chirurgie, Innere, Psychiatrie und Pädiatrie, sowie verschiedene Settings (Normalstation, Notaufnahme, elektive und nicht-elektive Patienten) vor. Vor allem in den chirurgisch tätigen Fächern ist die Einbeziehung von Apothekern vorteilhaft, da der Arzt überwiegend im OP und nicht auf Station ist. Wichtig ist dafür eine enge interprofessionelle Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften und Apothekern.

Die Beteiligung der Apotheke an der Arzneimittelanamnese bei stationärer Aufnahme hat eine Reihe weiterer Vorteile, zum Beispiel:

  • Zeitersparnis für Arzt und Pflege (23);
  • die Identifizierung von Nebenwirkungen als Aufnahmeursache (20);
  • Reduktion der Schwere und Häufigkeit vermeidbarer Nebenwirkungen im Krankenhaus (6, 34);
  • Kostensenkung durch die Vermeidung arzneimittelbezogener Probleme (5);
  • Reduktion der stationären Aufenthaltsdauer (28).

Die Aufgabe des Apothekers im Aufnahmemanagement lässt sich in drei Teile gliedern: die bestmögliche Erhebung der Vormedikation (Best Possible Medication History, BPMH), eine Medikationsanalyse der Aufnahmemedikation und die Erstellung eines Vorschlags für die stationäre Medikation. Die Ergebnisse werden dem Arzt zur Prüfung, Bearbeitung und Anordnung zur Verfügung gestellt. Eine transparente und schnell sichtbare Dokumentation der Ergebnisse und wer wann was durchgeführt hat, sind für alle Beteiligten wichtig, um Fehler und Doppelerhebungen zu vermeiden und eine zügige Versorgung des Patienten sicherzustellen.

Erhebung der Vormedikation

Ziel ist es, die Vormedikation des Patienten und weitere Aspekte zu seiner Medikation möglichst umfassend und richtig aufzunehmen (Tabelle 2). Um alle wichtigen Informationen zu erfassen, wird die Verwendung eines strukturierten Fragebogens empfohlen. Studien haben gezeigt, dass dies zu korrekteren Ergebnissen führt (11, 33).

Was wird erfasst? Erläuterungen
alle Arzneimittel und weiteren Präparate des Patienten verschreibungspflichtige Arzneimittel von Haus- und Fachärzten
Selbstmedikation mit Arzneimitteln (gezielt zum Beispiel nach Schmerz-, Schlaf- und Abführmitteln fragen)
pflanzliche und weitere Präparate der alternativen und komplementären Medizin, Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Mineralstoffe
fest angesetzte und bei Bedarf eingenommene Arzneimittel
kürzlich abgesetzte und pausierte Arzneimittel
Unverträglichkeiten und Allergien gegenüber Arzneimitteln
genaue Angaben Präparatename, Wirkstoff, Stärke und Dosis
Darreichungsform (Retard, long?…)
Einnahme- oder Applikationsschema
gegebenenfalls Indikation und Startdatum, zum Beispiel bei Arzneimitteln, die vor einem Eingriff aufdosiert werden müssen, beziehungsweise Datum des Absetzens/Pausierens, zum Beispiel präoperativ
gegebenenfalls Adhärenz, oder Anwendungsprobleme, zum Beispiel mit Inhalatoren oder Augentropfen
weitere Angaben Alkohol- und Nikotinkonsum, Nikotinersatzpräparate
Konsum von Cannabis, anderen Drogen
Angaben zu Größe und Gewicht
Besonderheiten wie Dialyse, Ernährungssonde, Stoma, Kontrazeptiva oder Hormonpräparate
Tabelle 2: Inhalt der bestmöglichen Erhebung der Vormedikation (BPMH) (2, 16, 24)

Für die Best Possible Medication History (BPMH) sollen mindestens zwei Quellen herangezogen werden; eine davon ist das Gespräch mit dem Patienten, gegebenenfalls auch Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern (2, 4, 31). Das Patientengespräch ist sehr wichtig, da nur so erfragt werden kann, wie und was der Patient wirklich von der verordneten Medikation einnimmt und welche Selbstmedikation er hat.

Eine Übersicht über mögliche Quellen der BPMH mit ihren Vor- und Nachteilen zeigt die Tabelle 3 (Seite 32). In die Erfassung kann auch weiteres pharmazeutisches Personal wie PTA und Pharmazeuten im Praktikum nach Schulung eingebunden werden (10, 17). Studien zeigen, dass dies zu besseren Ergebnissen als bei einer Erfassung durch Pflegefachpersonen führt.

Quelle Vorteil Nachteil
Patient, Angehörige Auskunft zur aktuellen Medikation: was wirklich genommen wird eventuell nicht auskunftsfähig oder -willig, Sprachbarrieren, Falschangaben möglich
Informationsgewinn abhängig von Qualität der Befragung (Interviewtechnik)
Arzneimittelpackung vollständige Angaben zum Präparat keine Aussage, ob und wie es wirklich genommen wird
Medikationsplan vom Hausarzt alle verordneten Medikamente mit Dosis, Applikationsschema häufig nicht aktuell, unvollständig, kürzliche Änderungen nicht enthalten
keine Aussage zur tatsächlichen Anwendung
Medikationsplan der niedergelassenen Apotheke kann alle verordneten Arzneimittel und Selbstmedikation enthalten keine Angaben zum Applikationsschema
nicht vollständig bei Besuch mehrerer Apotheken
Medikationsplan des Alten- oder Pflegeheims alle verordneten Medikamente mit Dosis, Applikationsschema,
in der Regel vollständig und aktuell
oft schwer lesbares Format (mehr eine Stellliste), gelegentlich Selbstmedikation nicht enthalten
selbst geschriebener Medikationsplan kann alle verordneten Arzneimittel enthalten oft unvollständig, zum Beispiel fehlende Stärken, keine Selbstmedikation, Nicht-Oralia oder nicht täglich angewendete Arzneimittel vergessen, abgesetzte Medikamente nicht erwähnt
Entlassbrief aus Voraufenthalt Medikation zum Zeitpunkt der Entlassung vollständig und mit Applikationsschema kann veraltet sein, alle Änderungen seitdem nicht enthalten
Selbstmedikation fehlt
Medikation aus Voraufenthalt Medikation vom stationären Voraufenthalt vollständig und mit Applikationsschema kann veraltet sein, alle Änderungen seitdem nicht enthalten
Selbstmedikation fehlt
Arztbriefe, Verlegungsberichte Medikation zum jeweiligen Zeitpunkt Stand beachten, kann veraltet sein, unter Umständen nur Medikation eines Facharztes enthalten
bei Verlegung von Intensivstation typische Intensivmedikation mit aufgeführt ohne Hinweis zur Fortführung/Beendigung
Tabelle 3: Quellen der bestmöglichen Erhebung der Vormedikation (BPMH) (25)

Medikationsanalyse

Die Analyse der Aufnahmemedikation ist ein wichtiger Baustein für die AMTS im Krankenhaus. Eine Medikationsanalyse ist die strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten. Sie hat zwei Ziele: die Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie und die Minimierung von Arzneimittelrisiken.

Dafür sind vier Schritte nötig: Datenquellen identifizieren und Informationen zusammentragen, Probleme und Risiken evaluieren und dokumentieren, Lösungen erarbeiten und Maßnahmen vereinbaren (1). Verschiedene Aspekte spielen eine Rolle, zum Beispiel:

  • Gibt es Interaktionen, beispielsweise zwischen Verordnungen des Hausarztes und von Fachärzten, die vorher nicht gesehen wurden?
  • Müssen Arzneimittel präoperativ pausiert werden beziehungsweise wurden sie richtig abgesetzt?
  • Sind Dosisanpassungen erforderlich, zum Beispiel an die Nierenfunktion oder das Alter?
  • Liegt für jedes Arzneimittel eine Indikation vor und für entsprechende Indikationen ein Arzneimittel?
  • Gibt es AMTS-Aspekte der Selbstmedikation des Patienten, zum Beispiel Schmerzmittelabusus, erhöhtes Blutungs- oder Interaktionsrisiko durch Phytopharmaka oder verändertes Serumkreatinin durch Muskelaufbaupräparate?

Oft können Apotheker im Krankenhaus eine umfassende Medikationsanalyse (Typ 3) unter Einbeziehung von Medikationsdaten/mitgebrachter Medikation, Patientengespräch und klinischen Daten (Diagnosen, Laborwerte) vornehmen (1). Damit sind tiefergehende Prüfungen möglich und oft fallen bisher unbekannte Aspekte der Medikation auf. So ergab zum Beispiel eine Studie, dass bei etwa einem Viertel der stationär aufgenommenen urologischen Patienten die Vormedikation nicht an die Nierenfunktion angepasst war (35).

Apotheker informieren den Stationsarzt in geeigneter Weise über alle entdeckten arzneimittelbezogenen Probleme. Heute erfolgt dies häufig als Notiz in den elektronischen Verordnungssystemen, sodass der Arzt dies beim Öffnen der Kurve oder Verordnung sieht. Kritische Punkte sollten sofort persönlich und/oder telefonisch geklärt werden. Andere Aspekte lassen sich gleich im Patientengespräch anbringen, wie der Hinweis auf die zeitlich getrennte Einnahme, zum Beispiel von verordnetem L-Thyroxin und Calcium in der Selbstmedikation.

Vorschlag für die stationäre Medikation

Im Krankenhaus gibt es gesetzlich vorgeschrieben eine Arzneimittelliste, die aus organisatorischen und ökonomischen Gründen zu verwenden ist. Da bei der Umstellung auf die gelisteten Präparate Fehler passieren können, sollte man nach standardisierten Regeln mit Unterstützung durch elektronische Verordnungssysteme vorgehen (40). Fehler wie in Tabelle 1 aufgeführt, sind auch hier möglich und unbedingt zu vermeiden.

Apotheker können durch ihre detaillierte Kenntnis von Arzneimitteln eine korrekte Umstellung sicherstellen. Dabei müssen die Ergebnisse aus der Medikationsanalyse mit einfließen. Immer wichtiger wird die Berücksichtigung der massiven Lieferengpässe und der daraus resultierenden Umstellungen sowohl ambulant als auch stationär.

Insbesondere beim präoperativen Umgang mit Arzneimitteln kann der Apotheker die Einhaltung klinikinterner Regeln unterstützen, indem zu jedem Arzneistoff und unter Berücksichtigung der patientenindividuellen Situation ein Hinweis zum Absetzen oder zur Fortführung der Therapie an den Arzt mit angegeben wird. Die Informationen zur Vormedikation sind ebenfalls für den Anästhesisten wichtig, der präoperativ mögliche Risiken für Operation und Anästhesie beurteilen muss.

In einigen Häusern sind bereits Apotheker in der Anästhesieambulanz etabliert, die vor dem prästationären Anästhesiegespräch (teilweise länger vor der OP) die Medikation erfassen und so dem Anästhesisten eine sicherere Beurteilung ermöglichen. Apotheker erfassten dabei in Studien die Medikation vollständiger als der Anästhesist selbst (22, 27).

Finden die BPMH und Medikationsanalyse erst statt, wenn bereits eine stationäre Medikation angeordnet war, müssen diese Verordnungen abgeglichen werden. Gibt es bewusste oder ungeplante Änderungen? Was ist aus der Medikationsanalyse jetzt relevant? Am häufigsten finden sich beim Abgleich fehlende stationäre Weiterverordnungen mit unterschiedlicher klinischer Relevanz. Bei wichtigen Diskrepanzen, zum Beispiel fehlenden Insulinen oder falschen Parkinsonpräparaten, muss die Station/der Verordner sofort informiert werden. Grundsätzlich sollten alle Beteiligten aus Apotheke, Pflege und Ärzteschaft wissen, wie bei Unklarheiten und Diskrepanzen vorzugehen ist.

Zusammenfassung

Apotheker können eine gute Informationsweitergabe zur Arzneimitteltherapie an Schnittstellen sinnvoll unterstützen – im ambulanten und im stationären Bereich. Sie spielen eine Schlüsselrolle beim Medikationsabgleich, bei der Aufklärung der Patienten über ihre Medikamente und der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten. Dies trägt wesentlich zu einer sicheren Versorgung und einer höheren AMTS bei.

Die Integration von Krankenhausapothekern in das Aufnahme- und Entlassmanagement ist in Deutschland ausbaufähig. Dies wäre ein zusätzlicher Gewinn für eine sichere Arzneimitteltherapie.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa