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NVL Asthma

Was ist neu in der Therapie?

Die 2020 aktualisierte Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (4. Auflage) enthält eine substanzielle Änderung im Therapieschema für die Stufen 1 und 2. Was sind die wichtigsten Inhalte der Neuauflage der NVL Asthma und welche Rolle kommt den Apothekern bei der Umsetzung zu?
Eric Martin
10.06.2021  11:00 Uhr

Therapieanpassung auf Basis der Asthmakontrolle

Die früher gebräuchliche Schweregradeinteilung des Asthma bronchiale auf Basis der Lungenfunktion und der Symptomatik wurde in der 2020 aktualisierten Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma (4. Auflage; 1) zugunsten einer engmaschigen Erhebung der Asthmakontrolle verlassen. Die Beurteilung der Asthmakontrolle (Tabelle 2) stützt sich über die Lungenfunktion hinaus auf eine deutlich breitere Datenbasis: Symptome, deren Frequenz, eine mögliche nächtliche Akzentuierung, ferner die Häufigkeit einer Reliever-Gabe, Beeinträchtigung bei Alltagsaktivitäten und Auftreten von Exazerbationen. Dabei gelten für Kinder und Jugendliche strengere Maßstäbe (keine Symptome tagsüber/kein Reliever-Gebrauch versus bis zu zweimal wöchentlich Symptome tagsüber/Reliever-Gebrauch bei Erwachsenen).

Bezogen auf die letzten vier Wochen hatte der Patient Asthma gut kontrolliert Asthma teilweise kontrolliert Asthma unkontrolliert
Symptomenkontrolle
Erwachsene: ≥ 2×/Woche Symptome tagsüber.
Kinder, Jugendliche: Symptome tagsüber
kein Kriterium erfüllt 1 bis 2 Kriterien erfüllt 3 bis 4 Kriterien erfüllt
nächtliches Erwachen durch Asthma kein Kriterium erfüllt 2 bis 2 Kriterien erfüllt 4 bis 4 Kriterien erfüllt
Erwachsene: ≥ 2×/Woche SABA* für Symptome.
Kinder: SABA für Symptome
kein Kriterium erfüllt 3 bis 2 Kriterien erfüllt 5 bis 4 Kriterien erfüllt
Aktivitätseinschränkung durch Symptome kein Kriterium erfüllt 4 bis 2 Kriterien erfüllt 6 bis 4 Kriterien erfüllt
Risikofaktoren
Lungenfunktion (soweit zur Mitarbeit fähig) normal Obstruktion Obstruktion
Exazerbation keine ≥ 1×/Jahr in aktueller Woche
Tabelle 2: Grade der Asthmakontrolle; nach NVL (1). *) SABA: Short acting beta agonists (kurzwirksame Beta-2-Sympathomimetika)

Auf Basis dieser Befragung werden als Grundlage für eine Überprüfung und dynamische Anpassung der aktuellen Therapie drei Formen unterschieden (Abbildung 1):

  • kontrolliertes Asthma (kein Kriterium erfüllt),
  • teilweise kontrolliertes Asthma (maximal ein bis zwei Kriterien erfüllt) und
  • unkontrolliertes Asthma (mehr als zwei Kriterien erfüllt).

Ist das Asthma mindestens drei Monate kontrolliert, kann eine Deeskalation der Therapie erwogen werden. Ist das Asthma teilweise kontrolliert, soll eine Therapieintensivierung erwogen (optional), ist das Asthma unkontrolliert, dagegen eingeleitet werden (obligat) (Abbildung 1). Vor einer konkreten Anpassung der Therapie muss dabei stets eine Reihe von Monitoring-Aufgaben durchgeführt werden. Jede Therapieanpassung soll in gemeinsamer Entscheidungsfindung mit dem Patienten getroffen und durch ein zeitnahes Folgemonitoring abgesichert werden.

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