Was ist neu in der Therapie? |
Die früher gebräuchliche Schweregradeinteilung des Asthma bronchiale auf Basis der Lungenfunktion und der Symptomatik wurde in der 2020 aktualisierten Nationalen Versorgungsleitlinie Asthma (4. Auflage; 1) zugunsten einer engmaschigen Erhebung der Asthmakontrolle verlassen. Die Beurteilung der Asthmakontrolle (Tabelle 2) stützt sich über die Lungenfunktion hinaus auf eine deutlich breitere Datenbasis: Symptome, deren Frequenz, eine mögliche nächtliche Akzentuierung, ferner die Häufigkeit einer Reliever-Gabe, Beeinträchtigung bei Alltagsaktivitäten und Auftreten von Exazerbationen. Dabei gelten für Kinder und Jugendliche strengere Maßstäbe (keine Symptome tagsüber/kein Reliever-Gebrauch versus bis zu zweimal wöchentlich Symptome tagsüber/Reliever-Gebrauch bei Erwachsenen).
Bezogen auf die letzten vier Wochen hatte der Patient | Asthma gut kontrolliert | Asthma teilweise kontrolliert | Asthma unkontrolliert |
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Symptomenkontrolle | |||
Erwachsene: ≥ 2×/Woche Symptome tagsüber.Kinder, Jugendliche: Symptome tagsüber | kein Kriterium erfüllt | 1 bis 2 Kriterien erfüllt | 3 bis 4 Kriterien erfüllt |
nächtliches Erwachen durch Asthma | kein Kriterium erfüllt | 2 bis 2 Kriterien erfüllt | 4 bis 4 Kriterien erfüllt |
Erwachsene: ≥ 2×/Woche SABA* für Symptome.Kinder: SABA für Symptome | kein Kriterium erfüllt | 3 bis 2 Kriterien erfüllt | 5 bis 4 Kriterien erfüllt |
Aktivitätseinschränkung durch Symptome | kein Kriterium erfüllt | 4 bis 2 Kriterien erfüllt | 6 bis 4 Kriterien erfüllt |
Risikofaktoren | |||
Lungenfunktion (soweit zur Mitarbeit fähig) | normal | Obstruktion | Obstruktion |
Exazerbation | keine | ≥ 1×/Jahr | in aktueller Woche |
Auf Basis dieser Befragung werden als Grundlage für eine Überprüfung und dynamische Anpassung der aktuellen Therapie drei Formen unterschieden (Abbildung 1):
Ist das Asthma mindestens drei Monate kontrolliert, kann eine Deeskalation der Therapie erwogen werden. Ist das Asthma teilweise kontrolliert, soll eine Therapieintensivierung erwogen (optional), ist das Asthma unkontrolliert, dagegen eingeleitet werden (obligat) (Abbildung 1). Vor einer konkreten Anpassung der Therapie muss dabei stets eine Reihe von Monitoring-Aufgaben durchgeführt werden. Jede Therapieanpassung soll in gemeinsamer Entscheidungsfindung mit dem Patienten getroffen und durch ein zeitnahes Folgemonitoring abgesichert werden.
Abbildung 1: Algorithmus der Therapieanpassung nach der Asthmakontrolle (1) / Foto: PZ/Stephan Spitzer