Warten auf Gleichpreisigkeit – Geduld am Ende |
Jennifer Evans |
11.06.2020 16:12 Uhr |
Eine Garantie für die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland kann es nur geben, wenn die Politik sich für gleiche Preise im Arzneimittelmarkt einsetzt, betont die LAK Hessen, / Foto: dpa/ Daniel Reinhardt
Die Coronavirus-Krise hat in den Augen der LAK Hessen eindrücklich gezeigt, wie sich bei knappem Angebot eine freie Preisgestaltung entwickeln kann. Gemeint sind unter anderem die überteuerten Preise für Schutzausrüstungen zu Beginn der Pandemie. Eine ähnliche Entwicklung ist aus Sicht der Kammer auch bei Rx-Medikamenten denkbar. Schon allein aus Verbraucherschutzgründen müsse daher wieder Gleichpreisigkeit herrschen, damit nicht für einige Patienten Nachteile entstehen, fordert LAK-Präsidentin Ursula Funke.
Eigentlich sollte das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sicherstellen. Doch das liegt derzeit auf Eis, weil das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf eine Rückmeldung aus Brüssel wartet. Denn die EU-Kommission prüft noch, ob das Vorhaben, die Rx-Preisbindung für alle Marktteilnehmer im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern, europarechtskonform ist.
Ist das Apothekenstärkungsgesetz nicht durchsetzbar, muss der Vorschlag, »den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zurückzuführen, aus Verbraucherschutzgründen konsequent umgesetzt werden, damit die Gleichpreisigkeit endlich wiederhergestellt wird«, fordert Funke von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Um die flächendeckende Arzneimittelversorgung hierzulande auch in Zukunft zu erhalten, setzt sie nun auf die Unterstützung der Politik.
Die Schieflage im Rx-Markt war durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2016 entstanden. Seitdem ist es Versendern mit Sitz im EU-Ausland erlaubt, ihren deutschen Kunden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente anzubieten. Für die Apotheken hierzulande gilt weiterhin die Preisbindung.
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