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VOASG-Änderungen

Pharmagroßhändler vermissen Gleichpreisigkeitgebot

Die Pharmagroßhändler begrüßen die Regelungen zur Temperaturkontrolle für EU-Versender. Doch sie vermissen in den Änderungsanträgen zum Apotheken-Stärkungsgesetz die Preisbindung auf Großhandelsebene.
Ev Tebroke
28.10.2020  15:24 Uhr
Pharmagroßhändler vermissen Gleichpreisigkeitgebot

Nach einer langen Hängepartie soll morgen das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vom Bundestag verabschiedet werden. Mit dem Gesetz findet dann auch eine Wettbewerbsschieflage im Arzneimittelmarkt ihr Ende. Denn seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Oktober 2016 müssen sich Versender, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland liefern, nicht mehr an die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten halten. Mit dem VOASG wird nun für den GKV-Bereich die Preisbindung auch für EU-Versender – zumindest im Apothekenmarkt – wieder festgeschrieben. Dies geschieht über entsprechende Regelungen im Fünften Sozialgesetzbuch. Auf Großhandelsebene sind Rx-Boni für Wettbewerber aus dem EU-Ausland aber damit möglich.

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hatte mehrfach auf diesen Punkt hingewiesen und auf Nachbesserung im VOASG gedrängt. Vergeblich, wie der Verband nun erneut kritisiert. Das Apotheken-Stärkungsgesetz bleibe ohne Lösung für den Erhalt der Gleichpreisigkeit auf Großhandelsebene, bedauert der Verband. Der Gesetzgeber lasse mit dem VOASG die Chance verstreichen, »für eine wettbewerbliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Großhändler zu sorgen«, kritisiert der Phagro-Vorsitzende André Blümel.

Der Verband hatte mehrfach angemahnt, dass die Preisregeln auf Großhandelsebene auch dann gelten müssen, wenn Großhändler aus dem EU-Ausland an Apotheken in Deutschland liefern. Dies ist bislang über einen Passus im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt, der mit dem VOASG aber nun gestrichen wird. In besagtem § 78 AMG war die Rx-Preisbindung für den EU-Versand nach Deutschland festgeschrieben. Auf Drängen der EU sah sich die Regierung aber gezwungen, den Passus zu streichen. Die EU-Kommission hatte die Regelung als Verstoß gegen den im EU-Recht verankerten freien Warenverkehr gewertet und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt.

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