»Auch wenn unsere Forderung durch den Gesetzgeber zunächst nicht berücksichtigt wurde, müssen und werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass pharmazeutische Großhändler in Deutschland unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen arbeiten können, wie Großhändler aus dem EU-Ausland«, kündigt Blümel an. Andernfalls drohe eine preisrechtliche Diskriminierung, die die Mischkalkulation und damit das gesamte Geschäftsmodell des vollversorgenden Großhandels in Deutschland aushebeln. »Unter diesen Bedingungen kann der Großhandel seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag in Zukunft nicht mehr erfüllen.«