PKV und Phagro pochen auf Rx-Preisbindung |
Ev Tebroke |
14.09.2020 16:30 Uhr |
Nationale Infrastruktur beibehalten: Der Phagro fürchtet Nachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten, sollte es zum Wegfall der Preisbindung kommen und fordert auch für den Großhandel Gleichpreisigkeit. / Foto: Andreas Burmann
Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln steht im Zentrum des geplanten Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG). Seit EU-Versender im Zuge der europäischen Rechtsprechung hierzulande Rabatte auf Rx-Medikamente gewähren dürfen, herrscht eine Wettbewerbsschieflage, weil für deutsche Apotheken die Preisbindung weiterhin verpflichtend ist. Da der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil im Jahr 2016 die Preisbindung für ausländische Marktteilnehmer als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit gewertet hat, sah sich die Regierung zu einer entsprechenden Korrektur gezwungen. Dies geschieht nun über die Streichung des entsprechenden Passus im Arzneimittelgesetz (§78 AMG). Gleichzeitig soll eine Preisbindung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zumindest den erstattungsfähigen Medikamentenmarkt vor Preiskämpfen schützen. Geregelt werden soll dies über die Sozialgesetzgebung im SGB V. Damit würden zumindest für einen Großteil des Markts wieder gleiche Arzneimittelpreise gelten. Ausnahmen: im Pharmagroßhandel und im Bereich der Privaten Krankenversicherung (PKV). In ihren Stellungnahmen zum VOASG weisen beide Verbände auf diesen Punkt hin – wenn auch aus unterschiedlichen Beweggründen.
Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) fürchtet durch Wegfall der Preisregelung im AMG eine Benachteiligung gegenüber ausländischen Konkurrenten. Er fordert deshalb, auf der Stufe des Großhandels Gleichpreisigkeit sicherzustellen. Mit dem Inkrafttreten der vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelung würden in Zukunft inländische Großhandlungen gegenüber ausländischen Großhandlungen im Wettbewerb diskriminiert. Der Phagro warnt davor, dass bestehende Großhandelsstrukturen aufgrund günstigerer Preiskonditionen von Großhändlern aus dem EU-Ausland zunehmend verdrängt würden und »die bewährte nationale Infrastruktur der Arzneimittelversorgung mit verlässlichen und schnellen Bezugs- und Vertriebswegen geschwächt« würde. Der Verband fordert, »dass auch pharmazeutische Großhändler und direkt liefernde pharmazeutische Unternehmer bei der Belieferung von deutschen Apotheken aus dem EU-Ausland an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben«. Die Neuregelung des Rx-Boni-Verbots in § 129 Absatz 3 SGB V solle deshalb klarstellen, dass »Apotheken sich auch beim Bezug von Arzneimitteln und somit hinsichtlich des Apothekeneinkaufspreises zwingend an die Regelungen und die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung halten müssen«.