Vom Desaster zum behandelbaren Tumor |
Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung sollte ein erneutes Wachsen von Melanomen oder Metastasen frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tumor zurückkehrt, ist in den ersten fünf Jahren am höchsten. Eine regelmäßige Selbstuntersuchung sowie ärztliche Kontrolle sind essenziell in der Nachsorge.
Eine Neuentwicklung ist das im September 2022 zugelassene Relatlimab. Der Antikörper richtet sich gegen das Lymphozyt-Aktivierungsgen-3-Protein (LAG-3-Protein), einen weiteren Immuncheckpoint.
In der Mikroumgebung des Tumors werden Tumorantigene durch MHC-II-Moleküle auf dendritischen Zellen und Makrophagen präsentiert, die von T-Zell-Rezeptoren der T-Zellen erkannt werden und zu deren Aktivierung führen. Die Aktivierung von T-Zellen führt bei Melanomen und einigen anderen Tumorarten zu einer erhöhten Expression von LAG-3-Protein. Dieses bindet an MHC-II und hemmt dadurch die Interaktion zwischen MHC-II und T-Zell-Rezeptoren. Infolgedessen wird die T-Zell-Aktivierung gehemmt. Dies behindert die Fähigkeit des Immunsystems, Tumorzellen zu eliminieren. Die Blockade von LAG-3-Protein mit Relatlimab wirkt der Hemmung der Immunantwort entgegen.
Eine Kombination von Relatlimab und Nivolumab zeigte in der Relativity-047-Studie eine signifikante Verlängerung des progressionsfreien Überlebens von 10,2 Monaten im Vergleich zu einer Monotherapie mit Nivolumab (4,6 Monate). An der Studie nahmen Patienten mit zuvor unbehandeltem, inoperablem oder metastasiertem Melanom teil. Die Hälfte erhielt alle vier Wochen intravenös 480 mg Nivolumab plus 160 mg Relatlimab, die andere Hälfte bekam Nivolumab allein. Nach zwölf Monaten waren 48 Prozent der Patienten unter der Kombinationstherapie gegenüber 36 Prozent unter Nivolumab-Monotherapie progressionsfrei.
Dementsprechend erteilte die EMA 2022 eine Zulassung für die Wirkstoffkombination Relatlimab/Nivolumab. Der Hersteller Bristol Myers Squibb entschied jedoch, die Fixkombination vorerst nicht auf dem deutschen Markt einzuführen. Die Ursache liegt in den aktuellen AMNOG-Regularien und dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.