Versorgungssicherheit statt Preisdumping |
Fokus auf Versorgungssicherheit: Michael Hennrich (CDU) fordert von den Kassen ein Umdenken bei den Rabattverträgen. / Foto: Hennrich
Die Lieferengpass-Problematik ist längst in der Politik angekommen. Nachdem die Bundestagsfraktionen von Union und SPD jeweils eigene Positionspapiere vorgelegt hatten, wie sie der Situation Herr werden wollen, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt erste gesetzliche Regelungen im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) zu verankern.
Hennrich lobte den Vorstoß des Ministers und appellierte an die Krankenkassen, »intelligente Ausschreibungsformen« zu entwickeln, bei denen nicht zwangsläufig der Anbieter mit dem günstigsten Angebot den Zuschlag erhält. »Wir dürfen unsere Basisversorgung nicht durch eine rigide Preispolitik gefährden«, warnte der Gesundheitspolitiker. Die Rabattverträge stellte er jedoch nicht generell infrage. »Rabattverträge können sogar mehr Versorgungssicherheit generieren, wenn sie entsprechend ausgestaltet sind«, unterstrich er.
Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker, Professor Martin Schulz, ergänzte, die Rabattverträge übten einen wirtschaftlichen Druck auf die Pharmaunternehmen aus, der letztlich dazu führe, dass sie ihre Produktionsstätten zum Beispiel nach Asien verlagerten. »Natürlich gehen die Hersteller dahin, wo sie billig produzieren können«, sagte Schulz. Es gelte nun, sich Gedanken zu machen, wie sich diese Entwicklung aufhalten lasse.
Wie Hennrich hält auch der Arzneimittel-Fachmann nichts davon, die Spielregeln für die Pharmafirmen weiter zu verschärfen. Das Androhen von Strafen bei Lieferschwierigkeiten könnte demnach dazu führen, dass die Hersteller ihre Medikamente nicht mehr in Deutschland anböten. Kritik äußerte er ebenfalls an den Ausschreibungen der Kassen – insbesondere an der exklusiven Vergabe einzelner Lose.
Schulz begrüßte das Vorhaben des Ministers, den Apotheken beim Auftreten eines Lieferengpasses nach 24 Stunden mehr Möglichkeiten zur Abgabe eines wirkstoffgleichen Produkts einzuräumen. »Der letzte Schritt fehlt aber«, betonte er. Denn gemäß der aktuell vorgesehenen Formulierung darf das Austauschpräparat nicht teurer sein als das verordnete Mittel. Das könnte für den Apotheker zur Stolperfalle werden. »Es gibt Kassen, die in solchen Fällen Centbeträge zum Anlass nehmen, am Ende gar nichts zu bezahlen.« Diese gängige Praxis sei »schwer zu ertragen«.