Exklusivverträge gefährden Versorgung |
Jennifer Evans |
26.11.2019 13:02 Uhr |
Ein Vertragspartner ist zu wenig: Pro Generika hat nach eigenen Angaben die erste wissenschaftliche Studie initiiert, die den Zusammenhang zwischen dem Rabattvertragsmodell und Lieferengpässen untersucht hat. / Foto: Fotolia/henryn0580
Versorgungskritische Situationen entstehen verstärkt, wenn Rabattverträge für Arzneimittel im Exklusivmodell, also lediglich mit einem einzigen Hersteller, geschlossen worden sind. Der IGES-Studie zufolge stammen 60 Prozent der Verordnungen, die Apotheker im Jahr 2017 mit dem Hinweis auf Lieferunfähigkeit abgegeben hatten, aus einer solchen exklusiven Vereinbarung. Bei einigen Wirkstoffen wie etwa Sulfasalazin, das bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen zum Einsatz kommt, oder dem Antibiotikum Linezolid lag der Anteil sogar bei rund 90 Prozent. Existierten hingegen zwei oder drei Rabattpartner waren demnach nur noch 27 Prozent der Verordnungen betroffen.
Angesichts zunehmender Lieferengpässe bei Rabattarzneimitteln stört Pro Generika Geschäftsführer Bork Bretthauer vor allem die Haltung der Kassen, die das Problem oft klein redeten. »Einige Krankenkassen geben an, dass der Anteil der nicht verfügbaren Wirkstoffe bei gerade einmal 0,6 Prozent liege. Unsere Studie aber zeigt, dass es besonders in Exklusivverträgen zu mehr Lieferausfällen kommt.« Die Anzahl nicht verfügbarer Präparate hat sich von 4,7 Millionen im Jahr 2017 auf 9,3 Millionen Packungen im 2018 verdoppelt, wie der Branchenverband mit Verweis auf Zahlen des Deutschen Arzneimittelprüfungsinstituts (DAPI) hervorhebt.
Pro Generika begrüßt, dass die Politik bereits erste Schritte eingeleitet hat, um die Probleme in der Versorgung in den Griff zu bekommen. Doch um die Ursachen wirklich zu bekämpfen, sei »eine Justierung des Rabattvertragssystems unabdingbar«, heißt es. In Zukunft müssten stets mehrere Hersteller an der Versorgung beteiligt sein, damit diese sich im Notfall gegenseitig aushelfen könnten. Einige Kassen setzen den Studienergebnissen zufolge bereits auf solche Mehrfachvergaben, andere wiederum bevorzugen Ein-Partner-Modelle. Exklusivverträge haben demnach insbesondere die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) sowie die Ersatzkassen abgeschlossen.
Nach Angaben von Pro Generika hat die Studie erstmals den gesamten GKV-Markt unter die Lupe genommen und jene Fälle betrachtet, in denen der Apotheker ein alternatives Rabattarzneimittel abgeben musste. Nicht berücksichtigt in der Analyse sind hingegen die Fälle, in denen der Pharmazeut nicht gegen ein wirkstoffgleiches Rx-Medikament austauschen konnte, also gar kein Arzneimittel abgegeben hat. Diese Szenarien müssten eigentlich noch dazugerechnet werden, betont der Verband.