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Corona-Verordnungen

Verschärfung der Maskenpflicht – das ist zu beachten

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Verschärfung der Maskenpflicht geeinigt. Hintergrund: Das Infektionsgeschehen und insbesondere die Ausbreitung von Coronavirus-Mutationen soll weiter eingedämmt werden. Die Bundesländer wollen laut Informationen der PZ die Verschärfung in die jeweiligen Corona-Verordnungen überführen. Diese Übersicht zeigt, was es dabei zu beachten gibt und ab wann die neuen Regelungen gelten sollen.
Charlotte Kurz
21.01.2021  18:00 Uhr

Das Tragen von Stoffmasken im Einzelhandel, in Bus und Bahn, und in Gotteshäusern ist bald tabu. Mit der Einführung einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske werden OP-Masken oder Atemschutzmasken mit den Standards FPP2 oder KN95 künftig vorgeschrieben.

Allerdings ist der Beschluss, auf den sich die 16 Regierungschefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag einigten, nicht rechtskräftig. Die Maßnahmen müssen in die Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer übertragen und damit von der jeweiligen Landespolitik abgesegnet werden. Dadurch können die Regelungen in den einzelnen Ländern auch variieren. Im Saarland gilt die verschärfte Maskenpflicht beispielsweise bereits seit Dienstag. Manche Bundesländer, wie etwa Bremen, planen zudem unterstützende Maßnahmen, wie die kostenlose Ausgabe von FFP2-Masken an alle Bürger. Andere, wie beispielsweise Bayern oder Berlin,  wollen die Ausgabe von kostenlosen Masken nur an Bedürftige ermöglichen.

Bundesweit wird es dabei zunächst keine Unterstützung für Bedürftige geben, erklärte Merkel am Donnerstag laut dpa-Mitteilung. Wenn die verschärfte Maskenpflicht allerdings über Wochen bleiben wird, werde das Thema diskutiert, so Merkel. Sie verwies auf die bereits bestehende Maskenaktion der Bundesregierung, bei der die Apotheken für die Beschaffung und Abgabe von Atemschutz-Masken an 34 Millionen Deutsche zuständig sind.

Im Folgenden bietet die PZ eine Übersicht, was genau in welchem Bundesland ab wann gilt.

Baden-Württemberg & Bayern

Baden-Württemberg will die Beschlüsse weitgehend mittragen. Die entsprechende Corona-Verordnung muss allerdings zunächst noch ergänzt und vom schwarz-grünen Kabinett abgestimmt werden. Ein Pressesprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg erklärte gegenüber der PZ, dass die Verordnung am 23. Januar verkündet werden und einen Tag später, am 24. Januar, in Kraft treten soll. Zwar können sich hier laut Pressesprecher noch zeitliche Verschiebungen ergeben. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die verschärfte Maskenpflicht im Südwesten Deutschlands ab dem 25. Januar gelten wird. Auch der Lockdown wird dort bis zum 14. Februar verlängert.

Bayern hat sich bereits vergangene Woche für einen Sonderweg entschieden. Seit diesem Montag gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und im Personenverkehr.  Einfache Stoffmasken und sogar medizinische OP-Masken sind im Freistaat beispielsweise beim Einkaufen nicht mehr erlaubt. Nach dem Beschluss am Dienstag führt Bayern die FFP2-Maskenpflicht künftig auch in Gottesdiensten ein. Das hat das Kabinett in München am Mittwoch beschlossen. Bayern hatte zudem erst vor wenigen Tagen angekündigt, FFP2-Masken kostenlos an Bedürftige, etwa Hartz-IV-Empfänger, über die Kommunen zu verteilen.

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