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Corona-Verordnungen

Verschärfung der Maskenpflicht – das ist zu beachten

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Verschärfung der Maskenpflicht geeinigt. Hintergrund: Das Infektionsgeschehen und insbesondere die Ausbreitung von Coronavirus-Mutationen soll weiter eingedämmt werden. Die Bundesländer wollen laut Informationen der PZ die Verschärfung in die jeweiligen Corona-Verordnungen überführen. Diese Übersicht zeigt, was es dabei zu beachten gibt und ab wann die neuen Regelungen gelten sollen.
Charlotte Kurz
21.01.2021  18:00 Uhr

Schleswig-Holstein & Thüringen

Der Landtag in Schleswig-Holstein befasste sich am Mittwoch in einer Sondersitzung zu den verschärften Maßnahmen. Die Regierung in Kiel erklärte, dass auch im Norden Deutschlands die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken ab 25. Januar gelten wird. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erklärte laut dpa-Meldung, dass es keinen Grund zur Panik gebe, aber allen Grund, extrem vorsichtig zu sein. In Pflegeheimen sollen Mitarbeiter zudem FFP2-Masken beim Kontakt mit Bewohnern tragen.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will die Vereinbarung zur Verschärfung der Maskenpflicht auch umsetzen. Eine entsprechende Verordnung für Thüringen sei in Planung, sie werde voraussichtlich am 26. Januar in Kraft treten, erklärte die Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Mittwoch der dpa. Am morgigen Freitag soll der Verordnungsentwurf der Landesregierung den zuständigen Ausschüssen sowie dem Ältestenrat zur Beratung vorliegen. 

Ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen forderte auch in Thüringen die SPD-Fraktion im Landtag die Ausgabe von kostenlosen FFP2-Masken für alle Bürger. Die SPD-Abgeordnete Cornelia Klisch sagte, dass das Land für die Masken jetzt Geld in die Hand nehmen müsse. Sie rechnet dabei mit Kosten von mehr als 20 Millionen Euro. Spannend ist, dass die SPD zur rot-rot-grünen Landesregierung gehört, demnach könnte es in Thüringen bald FFP2-Masken auf Staatskosten geben.

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Dieser Artikel wurde am 22. Januar aktualisiert.

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