Ärzte und Lauterbach uneins über Ende der Maskenpflicht |
Anne Orth |
22.02.2023 15:30 Uhr |
Bei Arztterminen müssen Patienten auch nach dem 1. März noch eine FFP2-Maske tragen. Die Kassenärzte verlangen, diese Pflicht aufzuheben. / Foto: Image images/Westend61
Laut Infektionsschutzgesetz sollten die Regelungen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus ursprünglich bis zum 7. April 2023 gelten. Doch wegen der stabilen Infektionslage müssen Reisende in Fernzügen bereits seit Anfang Februar keine Maske mehr tragen. Am 14. Februar vereinbarten die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder, auch die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorzeitig zum 1. März zu beenden. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll jedoch bis zum 7. April weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske gelten. »Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein«, sagte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) nach dem Treffen am 14. Februar zur Begründung.
Die vorzeitig aufgehobenen Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind in der »Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes« festgelegt, die am 1. März in Kraft tritt. Demnach ist die Bundesregierung ermächtigt, die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion per Verordnung ganz oder teilweise auszusetzen. Im Verordnungsentwurf, der der PZ vorliegt, begründet das BMG die vorzeitige Beendigung der Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen damit, dass das Robert-Koch-Institut die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als moderat einschätze.
»Jedoch soll das Risiko, dass das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Externe in die Einrichtungen getragen und an besonders schutzbedürftige vulnerable Gruppen weitergegeben wird, weiterhin minimiert werden«, heißt es weiter im Verordnungsentwurf. Damit rechtfertigt das BMG, dass die Maskenpflicht für Besucher in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie bei Arztbesuchen nicht vorzeitig ausgesetzt wird, sondern noch bis zum 7. April gelten soll. Als besonders schutzbedürftig und vulnerabel bezeichnet das BMG laut Entwurf Menschen, bei denen die Gefahr von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion nach wie vor groß ist.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.