Ärzte und Lauterbach uneins über Ende der Maskenpflicht |
Bei Arztterminen müssen Patienten auch nach dem 1. März noch eine FFP2-Maske tragen. Die Kassenärzte verlangen, diese Pflicht aufzuheben. / Foto: Image images/Westend61
Laut Infektionsschutzgesetz sollten die Regelungen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus ursprünglich bis zum 7. April 2023 gelten. Doch wegen der stabilen Infektionslage müssen Reisende in Fernzügen bereits seit Anfang Februar keine Maske mehr tragen. Am 14. Februar vereinbarten die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder, auch die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vorzeitig zum 1. März zu beenden. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll jedoch bis zum 7. April weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske gelten. »Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein«, sagte Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) nach dem Treffen am 14. Februar zur Begründung.
Die vorzeitig aufgehobenen Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind in der »Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes« festgelegt, die am 1. März in Kraft tritt. Demnach ist die Bundesregierung ermächtigt, die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion per Verordnung ganz oder teilweise auszusetzen. Im Verordnungsentwurf, der der PZ vorliegt, begründet das BMG die vorzeitige Beendigung der Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen damit, dass das Robert-Koch-Institut die derzeitige Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als moderat einschätze.
»Jedoch soll das Risiko, dass das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Externe in die Einrichtungen getragen und an besonders schutzbedürftige vulnerable Gruppen weitergegeben wird, weiterhin minimiert werden«, heißt es weiter im Verordnungsentwurf. Damit rechtfertigt das BMG, dass die Maskenpflicht für Besucher in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie bei Arztbesuchen nicht vorzeitig ausgesetzt wird, sondern noch bis zum 7. April gelten soll. Als besonders schutzbedürftig und vulnerabel bezeichnet das BMG laut Entwurf Menschen, bei denen die Gefahr von schweren Krankheitsverläufen und Todesfällen aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion nach wie vor groß ist.
Kritik an der weiterhin geltenden Maskenpflicht in Arztpraxen kommt von der KBV. Nach Auffassung der Kassenärzte greift die vorgesehene Anpassung der im Infektionsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu kurz, teilte die KBV am heutigen Mittwoch in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf mit. Es sei unverständlich, aus welchem Grund die Maskenpflicht bei der Betretung von Arztpraxen nach § 28b Abs. 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetz fortgelten sollte. Es sei auch ohne diese Vorgabe Aufgabe der Arztpraxen, im Rahmen ihrer Hygienekonzepte zu prüfen, ob eine Maskenpflicht zur Prävention von Infektionskrankheiten angezeigt sei oder nicht. »Eine Verpflichtung wird der derzeitigen Situation nicht gerecht und stellt darüber hinaus eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen dar«, kritisieren die Kassenärzte und fordern, die Maskenpflicht auch in Arztpraxen bereits zum 1. März aufzuheben.
Vorerst erhalten bleiben soll der Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Aktuell sei nicht geplant, den Rat aufzulösen, teilte eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch auf Nachfrage mit. Das vom Kanzleramt beauftragte Gremium mit 19 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatte Ende 2021 die Arbeit aufgenommen und zwölf Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Krisenmanagements in der Pandemie veröffentlicht.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.