| Cornelia Dölger |
| 08.06.2026 15:10 Uhr |
In der geplanten Verlängerung des Preismoratorium sehen die Gutachten vor dem Hintergrund des dynamischen Herstellerabschlags eine unverhältnismäßige »Doppelregulierung auf der Preisebene«. Das vorgesehene verpflichtende Preis-Mengen-Modell für Erstattungsbeträge ab einem festgelegten Umsatz berührt dem Gutachten zufolge zudem das Rückwirkungsverbot aus dem im Grundgesetz festgelegten Rechtsstaatsprinzip.
In der Summe stellten die Maßnahmen »in der Gesamtbelastung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Absatz 1 GG)« dar, bilanzieren die Gutachter. Zwar habe das BVerfG mit seiner Entscheidung aus dem Mai 2025 einen solchen additiven Grundrechtseingriff grundsätzlich anerkannt. Anders als beim GKV-FinStG fehle es bei den aktuellen Sparplänen aber an zeitlicher Befristung – dies sei ein Aspekt, den das BVerfG seinerzeit als »wesentlich für die Verhältnismäßigkeit« hervorgehoben habe.
Pharma-Deutschland-Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann mahnte gegenüber der PZ Nachbesserungen am Gesetzentwurf an. Die durch das Gutachten aufgezeigten verfassungsrechtlichen Bedenken vergrößerten den potenziellen Schaden durch die Sparpläne und »zeigen einmal mehr, dass die Zeit, einen echten und lösungsorientierten Dialog jetzt endlich zu beginnen, immer knapper wird.«