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Medienberichte

Verband weist »Generalverdacht« bei Masken-Abgabe zurück

Seit darüber diskutiert wird, wie die immensen Kosten der Corona-Pandemie zu bewältigen sind, steht auch die Maskenverteilaktion über die Apotheken im Fokus. Jetzt monieren Medienberichte fehlende Kontrollen bei der Abrechnung. Die Apotheker verwahren sich »gegen einen Generalverdacht«.
Cornelia Dölger
28.09.2022  16:00 Uhr
Verband weist »Generalverdacht« bei Masken-Abgabe zurück

Es war im ersten Pandemie-Winter 2020/21, als die Apotheken in Deutschland per Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Verteiler von kostenlosen Corona-Schutzmasken an Risikogruppen wurden. Alte und vorerkrankte Menschen sowie Bezieher von Sozialleistungen bekamen in den Offizinen gegen einen Voucher eine bestimmte Menge FFP2-Masken für sie kostenlos ausgehändigt. Anfangs bis zu sechs, später knapp vier Euro durften die Apotheker pro Maske abrechnen, so sah es die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor. Bis Anfang April 2021 zahlte der Bund so für die Maskenabgabe an vulnerable Gruppen 2,1 Milliarden Euro.

Ob jemals irgendjemand diese milliardenschweren Abrechnungen kontrolliert hat, fragen sich nun WDR und die Süddeutsche Zeitung. Schließlich stamme das Geld, das den Apotheken gezahlt wurde, aus Steuermitteln. Laut der Verordnung müssen die Apotheken die Gutscheine bis Ende 2024 aufbewahren. Wie es in den Berichten heißt, müssten sich diese auf bis zu 56 Millionen Voucher summiert haben »als Beleg, dass die Apotheken tatsächlich insgesamt rund 350 Millionen FFP2-Masken abgegeben haben«. Lagern diese Belege denn nun vorschriftsmäßig in den Apotheken? Diese Frage stellen sich die Journalisten zwar, befragen die Apothekenseite dazu aber nicht, sondern richten den Blick insbesondere auf das Durcheinander bei den politischen Zuständigkeiten in Sachen Kontrolle.

Da scheinen sich Bund und Länder nämlich nicht gerade einig zu sein. Laut den Berichten teilte das BMG den Rechercheuren zunächst mit, für die Kontrollen sei das ihm unterstellte Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in der Verantwortung, was dieses aber zurückwies, woraufhin das BMG seinerseits zurückruderte und die Landesbehörden als zuständige Kontrollinstanzen ins Spiel brachte – zumindest theoretisch, denn eigentlich sind laut der Verordnung, die noch unter dem damaligen CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausgearbeitet wurde, systematische Kontrollen der Masken-Abrechnungen überhaupt nicht vorgesehen. Ergo: Wo keiner kontrolliert, da kommt auch nichts ans Tageslicht. »So wird die Suche nach den Verantwortlichen für die Kontrollen vollends zur Posse«, heißt es in dem WDR-Bericht.

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