Bundesrechnungshof kritisiert überhöhte Maskenpreise |
Ev Tebroke |
10.06.2021 15:00 Uhr |
Von Januar bis April konnten sich Risikopatienten insgesamt 12 kostenlose Schutzmasken in den Apotheken abholen. Dafür erhielten die Apotheker eine Vergütung von zunächst 6 Euro pro Maske. / Foto: Imago images/Eibner
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich einzelne Ausgaben-Positionen im Zuge der Corona-Pandemie angeschaut. Einer dieser Bereiche betrifft die Abgabe von kostenlosen Schutzmasken über die Apotheken. Dieses hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Dezember 2020 kurzfristig über eine Coronavirus‐Schutzmasken‐Verordnung geregelt. Die Preise, die das BMG den Apotheken dabei für die Masken gezahlt hat, hält der BRH für zu hoch. Zudem kritisiert die unabhängige Aufsichtsinstanz, dass das Ministerium keine alternativen Vertriebswege geprüft hat. Und auch die Bestimmung der Anspruchsberechtigten durch das BMG war aus Sicht des BRH nicht zielführend.
2, 1 Milliarden Euro hat der Bund bis Anfang April für die Abgabe der Masken an vulnerable Gruppen gezahlt, heißt es in dem BRH-Bericht, der der PZ vorliegt. Die Preise für Masken hatte das BMG über ein Beratungsunternehmen im November und Dezember 2020 ermitteln lassen und zwar anhand von Internetrecherchen und Angeboten von Versandapotheken. »Preise, die in Vor‐Ort‐Apotheken und Drogeriemärkten üblich waren, wurden dabei nicht erhoben«, kritisiert der BRH. Das BMG habe pro Maske einen Erstattungsbetrag von 6 Euro festgesetzt. Für die Abgabe ab Mitte Februar 2021 hat es den Betrag auf 3,90 Euro abgesenkt. Preisanalysen, aus denen sich diese Beträge hätten ableiten lassen, habe das BMG nicht vorgelegt.
Für den Bundesrechnungshof ist die Kalkulation der Erstattungspreise nicht überzeugend. Der vom BMG angeführte Bruttobetrag von 5,11 Euro habe auf eine Preisanalyse von Anfang Oktober gefußt. Eine bei Festsetzung des Erstattungsbetrags aktuellere Preisanalyse von Ende November 2020 habe indes ergeben, dass im Internet Schutzmasken zu einem durchschnittlichen Preis von 4,74 Euro verkauft wurden, dass im Einzelhandel der Preis bei durchschnittlich 3,92 Euro je Schutzmaske lag und dass im Großhandel – wo auch Apotheken die Masken beschaffen würden – Schutzmasken mit nachweislicher Zertifizierung zu einem durchschnittlichen Preis von 1,62 Euro erhältlich gewesen seien. Der Bundesrechnungshof hält daher den Erstattungsbetrag von 6 Euro pro Maske für »deutlich überteuert«. Dies habe zu einer »deutlichen Überkompensation zugunsten der Apotheken« geführt. Auch die FDP hatte zuletzt die Preise als zu hoch kritisiert.
Was die Beauftragung der Apotheken mit der Maskenverteilung betrifft, so habe das BMG keine alternativen Vertriebswege »zu der im Ergebnis kostenintensiven Abgabe über die Apotheken« geprüft. Das BMG hatte sich nach eigenen Angaben für diesen Weg entschieden, da mit der Abgabe erhebliche Anforderungen verbunden seien. Nur die Apotheken hätten die Anforderungen erfüllen können, hatte das Ministerium zuletzt erklärt. Bei der Festsetzung des Erstattungsbetrages seien unter anderem Kosten für Beschaffung, für Beratungsleistung und Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Umverpackung zu berücksichtigen gewesen, so die Begründung.
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