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Corona-Ausgaben

Bundesrechnungshof kritisiert überhöhte Maskenpreise

Erstmals stehen die Ausgaben für die Bewältigung der Corona-Pandemie im Fokus: Am Mittwoch hat der Bundesrechnungshof (BRH) dem Haushaltsauschuss seinen Prüfbericht vorgelegt. Darin rügt er das BMG für überteuerte Maßnahmen. Auch die Maskenverteilaktion über die Apotheken steht im Fokus der Kritik.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 10.06.2021  15:00 Uhr

Auswahl der Berechtigten in der Kritik

Neben der Preisfindung und der »kostenintensiven« Verteilaktion kritisieren die Ausgabenprüfer des Bundes auch die Auswahl der Berechtigten, die die kostenlosen Masken über die Apotheken beziehen konnten. Das BMG habe keine einfache und praktisch umsetzbare Definition für den Kreis der Anspruchsberechtigen geliefert, heißt es. »Die Maskenabgabe an Personen ohne einen gesetzlichen Anspruch wurde ebenso in Kauf genommen wie die Nichtberücksichtigung von Personen, für die diese Aktion an sich gedacht war«, so die Kritik. Der BRH hätte es demnach vorgezogen, wenn sich das BMG an die Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gehalten hätte, statt sich darüber hinwegzusetzen. Der G-BA hatte empfohlen, vor allem Risikopatienten durch einfach umsetzbare Regelungen zu ermitteln. Dabei sollten vorrangig Kriterien wie etwa Alter und Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend sein. Das BMG hatte jedoch den Empfängerkreis erweitert und festgelegt, die Risikogruppen anhand von chronischen Erkrankungen zu definieren, um alle vulnerablen Gruppen versorgen zu können. Letztlich waren damit rund 35,3 Millionen Personen anspruchsberechtigt.

Das damit verfolgte Ziel, alle theoretisch zu berücksichtigenden Personen unterhalb von 60 Jahren zu erfassen, habe das BMG hierbei, »wie es selbst einräumt«, nicht erreicht, so der BRH. Das Ministerium habe eine deutliche Unter‐ und Übererfassung in Kauf genommen, obgleich Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen auf diese Risiken schon frühzeitig hingewiesen hätten.

Grundsätzlich fordert der Bundesrechnungshof, bei künftigen Maßnahmen zulasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten. Dazu gehöre auch, die Länder bei der Finanzierung von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsschutzes grundsätzlich zu beteiligen, heißt es in dem Bericht.

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