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Freie Apothekerschaft
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Urteil gegen Rabattgutscheine von Doc Morris

Erfolg gegen Rabattaktionen von Doc Morris: Das Hamburger Landgericht (LG) hat den EU-Versender wegen einer Rabattgutschein-Aktion zur Unterlassung aufgefordert. Die Freie Apothekerschaft (FA) freut sich über »ein wichtiges Signal«.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 29.06.2026  14:50 Uhr

FA setzt auf konsequente Rechtsdurchsetzung

Die Freie Apothekerschaft wertet die Entscheidung als deutliche Stärkung der inhabergeführten Apotheken vor Ort sowie des geltenden Preis- und Werberechts im Gesundheitswesen. Zugleich unterstreiche das Urteil die Bedeutung einer konsequenten Rechtsdurchsetzung im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie eines funktionierenden solidarischen Gesundheitssystems.

Der Verein setzt sich seit Längerem dafür ein, dass auch EU-Versender wie Doc Morris sich an wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen wie etwa das HWG halten müssen. Erst jüngst hat der FA den GKV-Spitzenverband per Schreiben aufgefordert, gegen die illegale Rx-Boni-Praxis des Versenders vorzugehen.

Bislang reizen die Versender die Praxis solcher Rx-Boni aus. Zwar hatte im November 2025 der BGH eindeutig solche Praktiken vor dem Hintergrund des HWG als wettbewerbsrechtlich unzulässig erklärt. Trotzdem wirbt etwa Doc Morris weiterhin mit immer neuen Boni-Modellen. Der FA hat daraufhin den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den Versender endlich zur Einhaltung des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung zu verpflichten, und bei Nicht-Einhaltung mit Vertarsstarfen zu belegen. Falls dies nicht fruchte, solle er den Versender ansonsten von dem Vertrag auszuschließen. Für den Doc Morris würde dies letztlich bedeuten, keine Arzneimittel mehr nach Deutschland versenden zu dürfen.

 

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