| Cornelia Dölger |
| 07.05.2026 10:15 Uhr |
Einmal mehr landen Rezept-Rabattangebote n von Versendern vor Gericht, diesmal eine Gutschein-Aktion von Doc Morris vor dem Landgericht Hamburg. / © Imago/teamwork
In dem Verfahren geht es um einen Unterlassungsanspruch gegen eine Rabattgutschein-Aktion des Versenders. Bei der Aktion wurden für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der GKV 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten. Das Angebot sah vor, dass die Gutscheine zunächst mit den gesetzlichen Zuzahlungen und anschließend mit weiteren bestellten OTC-Präparaten verrechnet werden sollten. Geklagt hatte ein von der FA unterstützter Apotheker.
Davon, dass das Gericht am Ende hierin einen Verstoß gegen § 7 Absatz 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sehen wird, zeigt sich die FA in einer Mitteilung überzeugt. Zumindest lasse nach einer fast zweistündigen »intensiven« mündlichen Verhandlung alles darauf schließen, dass sich das Hamburger Gericht an einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren werde. In dem BGH-Urteil ging es unter anderem um das Verbot von Boni, die den Arzneimittelverbrauch antreiben können – also etwa Gutscheine für spätere Einkäufe, die bei der Rezepteinlösung gewährt werden.
Die FA-Vorsitzende Daniela Hänel sieht in der mündlichen Verhandlung einen Beleg für einen funktionierenden Rechtsstaat. »Wir vertrauen darauf, dass in unserem Rechtsstaat nicht das Recht des (finanziell) Stärkeren gilt, sondern die Stärke des Rechts.« Doc Morris müsse damit rechnen, dass die FA sich weiter für einen fairen Wettbewerb einsetze. Die Entscheidung sei Ende Juni zu erwarten.