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Änderung der Impfverordnung

Testendes Apothekenpersonal soll priorisiert geimpft werden

Künftig soll die Teststrategie verstärkt ausgebaut werden. Um die testenden Personen besser zu schützen, plant das Bundesgesundheitsministerium diese früher als geplant gegen Covid-19 zu impfen. Dies ist in einem Entwurf zur Änderung der Impfverordnung geregelt, der der PZ vorliegt. Damit könnten testende Apotheker bereits in den kommenden Wochen geimpft werden. 
Charlotte Kurz
02.03.2021  17:00 Uhr
Testendes Apothekenpersonal soll priorisiert geimpft werden

Seit einigen Wochen herrscht politischer Konsens darüber, dass die Teststrategie verstärkt ausgebaut werden und demnach künftig regelmäßiger auf das Coronavirus getestet werden soll. Dies wird angesichts stagnierender und zuletzt wieder steigender Infektionszahlen als wichtiger Bestandteil angesehen, um die Pandemie im Zaum zu halten. Noch nicht ganz geklärt ist jedoch, wie die Erweiterung der Nationalen Teststrategie genau aussehen soll. Zur Debatte stehen momentan bis zu zwei kostenlose Schnelltests, die jeder pro Woche in Anspruch nehmen können soll. Geplant ist, diese offenen Baustellen bei der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch klären zu können. Neben den Schnelltests wird es ab nächster Woche auch Selbsttests, die zuhause ohne medizinische Aufsicht durchgeführt werden können, hierzulande zu kaufen geben.

Da die Teststrategie erweitert werden soll und demnach künftig auch mehr Personen regelmäßig auf das Coronavirus testen und damit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sollen diese nun früher als geplant gegen Covid-19 geimpft werden. Dies hatten bereits zwei Bundesländer, Baden-Württemberg und auch das Saarland angekündigt. Die beiden Länder wollen künftig Apothekenpersonal, das mittels Schnelltests auf das Coronavirus testet, in der zweiten Priorisierungsstufe impfen. Nun will auch der Bund nachziehen und die Impfverordnung auf Bundesebene entsprechend ändern.

In einem Entwurf zur Änderung der Impfverordnung, der der PZ vorliegt, sollen »Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen« künftig einen Anspruch auf eine frühere Impfung erhalten. Denn laut Verordnungsentwurf fallen die testenden Personen künftig nach Paragraf 3 in die zweite Priorisierungsstufe. Diese Stufe hat laut Verordnung eine »hohe Priorität« auf die Schutzimpfung. Durch die Veränderung der Wortwahl, in der jetzigen Verordnung ist lediglich Personal »in SARS-CoV-2-Testzentren« inkludiert, kann künftig auch Apothekenpersonal, das in der Apotheke vor Ort testet, ebenfalls früher geimpft werden.

Zurzeit ist das Apothekenpersonal laut aktueller Coronavirus-Impfverordnung in der dritten Priorisierungsgruppe eingeordnet. Eine Ausnahme gilt für Apotheker und PTA, die in Impfzentren tätig sind – in solchen Fällen wurden in den vergangenen Wochen bereits Impfungen in der höchsten Prioritätsstufe verabreicht.

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