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Baden-Württemberg

Testende Apotheker werden priorisiert geimpft

In Sachen Coronavirus-Antigentests geht Baden-Württemberg schon seit Wochen voran. Mehr als 10 Prozent aller Apotheker bieten bereits Antigentests für die Bevölkerung an – auch eine Vergütung für die testenden Apotheker gibt es bereits. Die Landesregierung kommt nun einer wichtigen Forderung der Pharmazeuten nach: Apothekenpersonal, das mit Testaktivitäten beschäftigt ist, wird in der Impfpriorisierung hochgestuft.
Benjamin Rohrer
24.02.2021  16:30 Uhr
Testende Apotheker werden priorisiert geimpft

Einige Apothekerverbände und -kammern haben sich in den vergangenen Tagen zur Impfpriorisierung geäußert. Grund dafür sind die Pläne der Bundesregierung, dass unter anderem Apotheken ihre Antigen-Testaktivitäten ausbauen sollen und dass Antigentests für die Bevölkerung in Apotheken kostenlos werden. Die Standesvertretungen der Apotheker rechnen mit einer steigenden Nachfrage und einem Andrang auf die Testzentren der Apotheker, wenn diese Maßnahmen in Kraft treten. Um die testenden Apothekenteams vor eventuellen Infektionen zu schützen, fordern die Kammern und Verbände eine priorisierte Impfung für die Teams.

Im Moment sind die Apotheker und ihre Teams laut Coronavirus-Impfverordnung, die bundesweit gilt, in Stufe 3 eingeordnet. Eine Ausnahme gilt für Apotheker und PTA, die in Impfzentren tätig sind – in solchen Fällen wurden in den vergangenen Wochen bereits Impfungen in der höchsten Prioritätsstufe verabreicht.

Stufe 2 für testende Apotheker und ihre Teams

Zumindest in Baden-Württemberg gibt es nun eine weitere Ausnahme für Apotheker. Der PZ liegt ein Informationsschreiben des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg an seine Mitglieder vor, aus dem hervorgeht, dass für testendes Apothekenpersonal ab sofort eine Impf-Priorisierung gilt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: »Bereits seit Wochen hat sich der LAV dafür eingesetzt, dass mindestens das Apothekenpersonal, das in die Durchführung von Antigen-Schnelltestungen einbezogen ist, in der Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung hochgestuft wird. Unser Drängen hat nun offenbar Erfolg – das betreffende Personal wird in Baden-Württemberg in die Prioritätsstufe 2 (‚Schutzimpfungen mit hoher Priorität‘) eingeordnet. In dieser Gruppe befinden sich zum Beispiel auch Pflegepersonal, Polizei und Lehrkräfte.«

Konkret habe das Sozialministerium von Manne Lucha (Grüne) dem LAV mitgeteilt, dass »testende Apotheker/innen aufgrund des hohen Infektionsrisikos nach § 3 Absatz 1 Nummer 5 (der Coronavirus-Impfverordnung) anspruchsberechtigt« sind. Welchen Nachweis die Apotheker in den Impfzentren erbringen müssen, um die Impfung zu erhalten, werde derzeit noch geklärt.

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