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Änderung der Impfverordnung

Testendes Apothekenpersonal soll priorisiert geimpft werden

Künftig soll die Teststrategie verstärkt ausgebaut werden. Um die testenden Personen besser zu schützen, plant das Bundesgesundheitsministerium diese früher als geplant gegen Covid-19 zu impfen. Dies ist in einem Entwurf zur Änderung der Impfverordnung geregelt, der der PZ vorliegt. Damit könnten testende Apotheker bereits in den kommenden Wochen geimpft werden. 
Charlotte Kurz
02.03.2021  17:00 Uhr

Zweite Gruppe wird bereits geimpft

Laut Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat die erste Priorisierungsgruppe bereits ein Impfangebot erhalten, damit folge zurzeit ein fließender Übergang in die zweite Gruppe. Beispielsweise viele Lehrkräfte und Erzieher aber auch weitere Risikopatienten wurden in den vergangenen Tagen ebenfalls bereits geimpft. Alle Länder haben mit der Impfung der zweiten Stufe angefangen. Das bedeutet, dass sobald die Änderung der Impfverordnung in Kraft tritt, testende Apotheker in den kommenden Wochen geimpft werden können.

Zum Stand 1. März haben bereits 5,1 Prozent der Bevölkerung eine Erstimpfung bekommen. Diese Informationen gibt das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem regelmäßigen Impfquotenmonitoring heraus. Damit sind mehr als 4 Millionen Menschen mit einer ersten Dosis des Biontech, Moderna oder Astra-Zeneca-Impfstoffs immunisiert worden. 2,6 Prozent der Bevölkerung (mehr als 2 Millionen Personen) haben bereits die zweite Impfdosis und damit den vollen Impfschutz bekommen.

Verordnungsentwurf will Ärzte mit einbeziehen

Der Änderungsentwurf sieht zudem vor, dass künftig auch beauftragte Arztpraxen und Betriebsärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Dies hatte das BMG bereits in einem Vorschlag zur Anpassung der Impfstrategie vorgeschlagen. Unter beauftragt versteht der Verordnungsentwurf jedoch lediglich, wenn »Impfstoffe an betroffene Arztpraxen und Betriebsärzte zur Verfügung gestellt werden.« Das BMG sieht damit vor, dass bereits ab der zweiten Märzwoche, also kommende Woche, die ersten Impfungen in Arztpraxen in einem Regelbetrieb erfolgen können.

Auch ist die Vergütung für die impfenden Ärzte geregelt. In den Arztpraxen sollen die Ärzte künftig je Impfung 20 Euro erhalten. Damit ist sowohl die Durchführung der Impfung als auch die Erbringung der Impfquotenerfassung abgegolten. Wenn die Impfung nicht in der Praxis, sondern beispielsweise bei einer Patientin zuhause erfolgt werden zuzüglich 35 Euro vergütet. »Für das Aufsuchen einer weiteren Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung werden zuzüglich jeweils weitere 15 Euro vergütet«, heißt es in Paragraf 9 des Änderungsentwurfs. Sollte sich eine Person lediglich zu einer Impfung beraten lassen, ohne geimpft werden zu wollen, können die Ärzte einmalig 10 Euro abrechnen. Diese Beratung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde erfolgen. Die Abrechnung für die Ärzte erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

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