Teleclinic verliert Prozess um Apotheken-Anbindung |
Benjamin Rohrer |
28.08.2020 16:00 Uhr |
Teleclinic und »apotheken.de« gehen getrennte Wege. Die vom Deutschen Apotheker Verlag ausgesprochene Kündigung ist rechtens, entschied das Landgericht Stuttgart. / Foto: imago/Lichtgut
Der Telemedizin-Anbieter Teleclinic wurde Mitte Juli vom schweizerischen Pharmahandelskonzern Zur Rose, der auch DocMorris kontrolliert, übernommen. Aus dem Apothekerlager hagelt es derzeit Kritik – nicht zuletzt, weil der Zur-Rose-Konzern nunmehr eine Online-Arztpraxis und einen Versandapotheke unter einem Dach vereint.
Aber die Übernahme hat der Teleclinic auch jetzt schon Ärger eingebracht. Denn einen Tag nach der Bekanntmachung des Deals kündigte »apotheken.de«, ein Apotheken-Dienstleister des Deutschen Apotheker Verlags, die Kooperation mit der Teleclinic mit sofortiger Wirkung. Die Patienten der Teleclinic können ihre Verordnungen daher nicht mehr auf elektronischem Wege an eine der 6000 Mitgliedsapotheken senden. Zur Rezeptabwicklung bleibt die Versandapotheke »Mache«.
Im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung hatte Katharina Jünger, CEO und Gründerin der Teleclinic, schon darauf hingewiesen, dass das Unternehmen derzeit an neuen Mechanismen arbeite, die Vor-Ort-Apotheken wieder an Bord zu holen. Was Jünger in dem Interview allerdings völlig unerwähnt ließ, ist, dass sie gegen den Ausstieg von »apotheken.de« geklagt hatte. Die Teleclinic-Chefin wollte vor dem Landgericht Stuttgart erstreiten, dass das Apotheken-Netzwerk schnell wieder an die Online-Praxis angebunden wird. Allerdings ohne Erfolg: Das Landgericht wies die Klage ab. Das bestätigten der Deutsche Apotheker Verlag und eine Teleclinic-Sprecherin gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung.
Auf Nachfrage der PZ erklärte Benjamin Wessinger, Geschäftsführer des DAV, zu dem am gestrigen Donnerstagabend ergangenen Urteil: »Wir freuen uns, dass das Landgericht Stuttgart unserer Auffassung gefolgt ist, dass eine weitere Zusammenarbeit mit der Teleclinic nach der Übernahme durch die DocMorris-Muttergesellschaft für apotheken.de nicht zumutbar wäre.«
Das Gericht habe erklärt, dass es nachvollziehbar sei, dass die Verfügungsbeklagte [apotheken.de bzw. DAN, Deutsches Apotheken Netzwerk] die gesellschaftsrechtliche Einbindung in den Mutterkonzern von DocMorris und die angekündigte künftige Zusammenarbeit mit DocMorris bei E-Rezepten als massiven Vertrauensbruch, als Überschreitung einer ‚roten Linie‘ begreift und begriffen hat«, so Wessinger.