Spahn präsentiert Gesamtpaket für Apotheker |
ABDA/Wagenzik
Es war das erste Mal, dass ein Bundesgesundheitsminister an der Mitgliederversammlung der ABDA teilgenommen hat. Anders als beim Deutschen Apothekertag im Oktober hatte Spahn dieses Mal konkrete Vorschläge für die flächendeckende Arzneimittelversorgung im Gepäck. Hintergrund ist die Hängepartie, die im deutschen Apothekenmarkt seit Oktober 2016 herrscht. Damals hatte der Europäische Gerichtshof ausländische Versender von der deutschen Preisbindung für Rx-Arzneimittel befreit und ihnen damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Ein Rx-Versandhandelsverbot, wie die Apotheker es favorisieren, ist aus Sicht des Ministers nicht die beste Lösung, daraus machte Spahn auch heute keinen Hehl. Eine solche Regelung sei aus politischer Sicht zumindest »kein Selbstläufer«, sagte er mit Blick auf die Mehrheiten im Deutschen Bundestag. Auch in europa- und verfassungsrechtlicher Hinsicht hält er das Verbot für schwierig. Spahn will den ungleichen Wettbewerb daher anders angehen. Demnach soll die Vergütung der Vor-Ort-Apotheken teilweise neu strukturiert und die einzelne Dienstleistung künftig gezielt besser honoriert werden.
Bereits heute fließt für Nacht- und Notdienste als Gemeinwohlaufgabe ein gesondertes Honorar. Dafür gehen 16 Cent pro Rx-Packung in einen Fonds, pro Jahr kommen damit rund 120 Millionen Euro zusammen. Spahn möchte diese Mittel künftig auf insgesamt 240 Millionen verdoppeln. Apotheken sollen dann rund 550 Euro für jeden Volldienst bekommen. »Das wäre eine angemessene Vergütung für diese Leistung«, so Spahn. Darüber hinaus sollen nach diesem Vorbild künftig auch andere Leistungen honoriert werden.
Weitere 240 Millionen Euro kann sich der Minister für einen entsprechenden Fonds vorstellen. Diese Summe soll im Gesetz fest verankert und in Zukunft gegebenenfalls angehoben werden. Für welche Dienstleistungen die Mittel zum Einsatz kommen, sollen Apotheker und Krankenkassen gemeinsam entscheiden. Zusätzlich könnten 15 Millionen Euro extra in die Versorgung mit Betäubungsmitteln fließen.
375 Millionen Zusatzhonorar sollen auf diese Weise zusammenkommen. Im Gegenzug müssten die Apotheker allerdings eine dicke Kröte schlucken: Die Boni der ausländischen Versender blieben erlaubt, sie würden lediglich auf eine maximale Höhe von 2,50 Euro begrenzt. Eine solche Regelung würde »Wildwest beenden und der Logik des EuGH-Urteils Rechnung tragen«, sagte Spahn. Zusätzlich schlägt er eine Obergrenze vor, die eine automatische Überprüfung auslösen soll: Übersteigt der Marktanteil der Versender im Rx-Bereich 5 Prozent, sollen die Boni reduziert werden.
Ziel seiner Pläne sei es, die Apotheke vor Ort und auf diese Weise auch die Apotheker mit ihrem Wissen zu stärken, sagte Spahn. »Dieses Wissen wollen wir verstärkt abrufen und vergüten.« ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zeigte sich zufrieden mit der »offenen und transparenten Diskussion«, die der Minister mit den Apothekern geführt habe. Es gebe mit der sicheren flächendeckenden Arzneimittelversorgung ein gemeinsames Ziel. Der Versandhandel dürfe lediglich eine Ergänzung sein, jedoch nicht zur Regel werden. »Wir müssen nun diskutieren, ob die Pläne des Ministers geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen«, so Schmidt. Er sei aber zuversichtlich, »dass wir eine konstruktive Lösung finden werden«.
Die Apotheker werden die Vorschläge des Ministers in den kommenden Wochen nun zunächst prüfen. Wie sie sich am Ende positionieren, wollen sie am 17. Januar auf einer weiteren Mitgliederversammlung entscheiden. Auch innerhalb der Koalition sorgen die Vorschläge des Ministers für Diskussionsstoff. Schließlich seien die Eckpunkte »eine Modifizierung dessen, was im Koalitionsvertrag steht«, so Spahn. Ursprünglich hatten sich Union und SPD darauf verständigt, sich für ein Rx-Versandhandelsverbot einzusetzen. Ende Januar könnte es dann an die konkrete Umsetzung der Pläne gehen. Dem Minister zufolge könnten die Neuerungen beispielsweise über Änderungsanträge an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden.