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Pharmacon Schladming

Fragen an die ABDA-Spitze

Das Reformpaket für den Apothekenmarkt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist das Thema, das die Apothekerschaft momentan am meisten beschäftigt. Wenig überraschend stand es auch ganz oben auf der Agenda bei der berufspolitischen Diskussionsrunde beim Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming.
Annette Mende
Sven Siebenand
24.01.2019  19:48 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz informierte über die ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar, auf der ein eigenes Eckpunktepapier als Gegenentwurf zu Spahns Plänen einstimmig verabschiedet worden war. Der Maßnahmenkatalog der ABDA gliedert sich in sechs wichtige Themenkomplexe auf: Gewährleistung der Gleichpreisigkeit, Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen, gesetzliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der freien Apothekenwahl, Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds auf 240 Millionen Euro, Mitgestaltung und Mitbestimmung bei der Etablierung digitaler Strukturen in der Arzneimittelversorgung und Erhöhung der Gebühr bei der Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, insbesondere Betäubungsmittel. Nun liegt der Ball wieder im Feld der Politik. »Bundesregierung und Parlament sind jetzt gefordert, politische Entscheidungen zu treffen«, so Schmitz. Der Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens sei für Mitte 2019 angekündigt.

Auf die Frage, ob sich die ABDA nun sang- und klanglos vom Rx-Versandverbot verabschiedet hat, antwortete ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: »Gegenwärtig fehlt bei den Koalitionsfraktionen der politische Wille für ein Rx-Versandverbot.« Momentan sieht er keine Aussicht auf Erfolg und daher sei man in die Diskussion über alternative Möglichkeiten eingetreten. Auch der Vorschlag, die Streichung von Zuzahlungen durchzusetzen, um Boni damit ad absurdum zu führen, ist aus der Sicht des ABDA-Präsidenten wenig erfolgversprechend. »In weiten Teilen der Unionsparteien CDU und CSU werden die Zuzahlungen als gutes Instrument zur Steuerung des Arzneimitteleinsatzes und -gebrauches angesehen.«

Welche Dienstleistungen honorieren?

Was für Dienstleistungen können das sein, die künftig honoriert werden sollen? »Hier wollen wir eine Verbesserung der Versorgung der Menschen erreichen«, sagte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Honoriert werden könnten daher Dienstleistungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) wie eine Medikationsanalyse. »Wir wollen keine Selbstverständlichkeiten bepreisen«, sagte Kiefer. Eine Medikationsanalyse geht aber über die übliche, mit der Abgabe eines Arzneimittels verbundene Beratung hinaus. Dass hier der Apotheker einen wichtigen Beitrag leisten kann, sähen auch immer mehr Ärzte so, sagte Kiefer.

Als honorierbare Dienstleistungen sind zudem Folgeverordnungen durch Apotheker in der Diskussion. »Das hatten wir Herrn Spahn bei einem Gespräch einmal vorgeschlagen und er war nicht abgeneigt«, sagte Fritz Becker, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands. Auch eine honorierte Impfberatung durch Apotheker sei denkbar. »Für mich ist die Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen ein ganz wichtiger Punkt in Spahns Paket«, sagte Becker. Damit werde der Anfang gemacht für eine weitere Entwicklung in diese Richtung.

Eine weitere Zukunftsfrage ist die nach der Ausbildung künftiger Apothekergenerationen. In diesem Zusammenhang wird gerade angesichts der möglichen Honorierung von Leistungen rund um die AMTS der Ruf nach mehr Klinischer Pharmazie in Studium und praktischem Jahr immer lauter. Doch dafür müssten dann unter Umständen andere derzeitige Ausbildungsinhalte weichen, denn noch mehr lässt sich im bereits sehr vollen Stundenplan der kommenden Apotheker kaum unterbringen. Daher ist auch eine Verlängerung der Regelstudiendauer von acht auf neun Semester im Gespräch.

Das Thema beschäftigt auch die Bundesapothekerkammer. Sie arbeitet derzeit an einem Plan für die künftige Ausbildung, den sie Ende des Jahres präsentieren wird, so Kiefer. Man werde diesen dann auch dem Gesundheitsminister als Vorschlag für eine Novelle der Approbationsordnung vorstellen. Schmidt ergänzte, dass die derzeitige Praxis einiger Hochschulen, bei der Lehre von der geltenden Approbationsordnung abzuweichen, nicht hinnehmbar sei. »Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Apotheker in Deutschland überall dasselbe können, wenn sie ihr Studium abgeschlossen haben.«

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