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Kabinettsbeschluss

Apotheken-Stärkungsgesetz kommt in den Bundestag

Die Hürden sind genommen. Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) kann seinen Weg ins parlamentarische Verfahren antreten. Das Bundeskabinett hat heute die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats beschlossen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kündigte bereits an, den Prozess kritisch begleiten zu wollen.
Jennifer Evans
19.08.2020  16:02 Uhr

Grundsätzlich hält Friedemann Schmidt den Beschluss des Kabinetts für »einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um die Apotheken vor Ort und damit die Arzneimittelversorgung im Lande zukunftsfähig zu machen«, wie er heute am Rande einer Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA betonte. Schließlich warteten die Apotheker bereits seit Jahren auf »klare ordnungspolitische Zeichen von Politik und Gesellschaft«. Das VOASG war ins Stocken geraten, weil die EU-Kommission noch prüfen wollte, ob das Vorhaben von Bundesgesundheitsminisiter Jens Spahn (CDU) europsrechtskonform ist. Er will die Rx-Preisbindung für alle Marktteilnehmer im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern.

Der ABDA-Präsident kündigte heute an, den Meinungsbildungs- und Gesetzgebungsprozess »konstruktiv und kritisch« begleiten zu wollen. In dem Zusammenhang hob Schmidt erneut die Bedeutung der Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel hervor, die »endlich wiederhergestellt werden« müsse. Und auch die im VOASG geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen müssen in seinen Augen dringend eingeführt und honoriert werden. Viel mehr ist auch nicht mehr übrig geblieben vom ursprünglichen VOASG-Entwurf. Das Zuweisungsverbot für E-Rezepte sowie die Möglichkeit, Wiederholungsrezepte auszustellen oder im Rahmen von Modellprojekten gegen Grippe zu impfen, hatte Spahn ebenso vorab aus dem Entwurf herausgelöst wie etwa Regelungen zum Botendienst.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats ein Rx-Versandverbot aufgrund rechtlicher Bedenken abgelehnt, wie die PZ gestern berichtete. Die Länderkammer war anderer Meinung gewesen und hatte im vergangenen September eine Änderung im Arzneimittelgesetz (AMG) anregt, um das Rx-VV umsetzen. Ihrer Auffassung nach hätte die »enorme Bedeutung der Gleichpreisigkeit für das deutsche Gesundheitssystem« diesen Schritt gerechtfertigt. In seinem Statement äußerte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt allerdings nicht zur Absage der Bundesregierung in Sachen Rx-Versandverbot.

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