Kabinett erteilt Rx-Versandverbot klare Absage |
Ev Tebroke |
18.08.2020 13:50 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Gegenäußerung zur VOASG-Stellungnahme des Bundesrats vorgelegt. Morgen steht sie auf der Tagesordnung im Kabinett. / Foto: Imago/photothek
Morgen steht im Kabinett unter anderem das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) auf der Tagesordnung. Dann soll nach fast einem Jahr in der Warteschleife das Gesetz endlich in die parlamentarische Beratung gehen – trotz nach wie vor ausstehender Einschätzung seitens der EU-Kommission. In einer Gegenäußerung, die der PZ vorliegt, reagiert die Bundesregierung nun auf die Stellungnahme des Bundesrats zum geplanten Gesetz.
Die Länderkammer hatte am 20. September 2019 Position zum VOASG-Entwurf bezogen. Neben einigen Änderungsforderungen hatten die Länder vor allem auf ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente (Rx-VV) gepocht. In seiner Beschlussempfehlung regte der Bundesrat dazu eine Änderung im Arzneimittelgesetz (AMG) an. »Die enorme Bedeutung der Gleichpreisigkeit für das deutsche Gesundheitssystem und für die flächendeckende Arzneimittelversorgung rechtfertigt ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln«, so die Begründung. Im AMG sollte klargestellt werden, dass künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nur in Vor-Ort-Apotheken abgegeben werden dürfen und nicht über den Versand. Die aktuell im VOASG-Kabinettsentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehene Reglung einer Preisbindung im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über das Sozialrecht hielt der Bundesrat hingegen für nicht zielführend. Damit wären inländische Apotheken mit und ohne Versandhandelserlaubnis sowie GKV-Versicherte an die Preise gebunden, nicht jedoch ausländische Arzneimittelversender, Privatversicherte und Selbstzahler, so die Kritik.
Die Bundesregierung lehnt ein Rx-VV aber kategorisch ab. »Gegen ein generelles Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen rechtliche Bedenken«, heißt es in der Gegenäußerung, die das Kabinett morgen verabschieden soll. »Im Übrigen würde die vom Bundesrat vorgesehene Regelung zu einer unzulässigen Regelungsdopplung für den Bereich Versandhandel von Tierarzneimitteln für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, führen. Eine inhaltsgleiche Regelung was diesen Versand angeht, ist bereits in § 43 Absatz 4 Satz 3 AMG enthalten und wäre insoweit ein Verkündungshindernis.«