Regierung vertraut EU-Versandhändlern |
Beim Versand von Arzneimitteln ist die Einhaltung einer gewissen Temperatur wichtig. An konkreten Überwachungsmaßnahmen fehlt es bislang, die Regierung geht aber davon aus, dass sich die ausländischen Versender daran halten. / Foto: Adobe Stock/Africa Studio
Nach dem Schneesturm, bedingt durch das Tief »Tristan«, bleibt es auch in den kommenden Tagen sehr kalt in Deutschland. Vielerorts sind Minusgrade im zweistelligen Bereich für das Wochenende angekündigt. Auch mit Blick auf die immer heißer werdenden Sommer stellt sich die Frage, ob bei der Lieferung von kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln die erforderlichen Temperaturen während der Lieferung konstant eingehalten werden können.
Diese Problematik treibt auch die Bundestagsfraktion der Linken um. Die einzige Apothekerin im deutschen Bundestag Sylvia Gabelmann hakte federführend für Ihre Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Temperaturkontrolle beim Versand von Arzneimitteln nach. So fragte die Fraktion beispielsweise, wie die Regierung sicherstellen könne, dass die Einhaltung der Temperaturkontrolle bei Arzneimitteln im Hinblick auf die Ungleichbehandlung von Versandhändlern im In- und Ausland sowie von Apotheken vor Ort gewahrt bleibe. Hintergrund sind die Neuregelungen des VOASG: Seit einigen Wochen gilt auch für (EU)-Versender explizit, dass sie sich an die Kühlkettenpflicht halten muss. Wie die PZ bereits berichtete, sieht das Gesetz jedoch keinerlei Kontrolle dieser Pflicht vor.
In seiner Antwort bezieht sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) lediglich auf die neue gesetzliche Regelung. Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) »dient der Klarstellung« dieser Einhaltung, so die Regierung. Eine entsprechende Verpflichtung habe sich auch vorher bereits durch das Arzneimittelgesetz (AMG) ergeben. Zur Erklärung: In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und im Apothekengesetz (ApoG) war schon vor den VOASG-Neuregelungen eine diesbezügliche Nachweispflicht über Temperaturkontrollen gefordert.