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Covid-19-Impfstoffe

So sieht das Impfstoff-Rezept der Betriebsärzte aus

Bis zum morgigen Freitag können Betriebsärzte bei den Apotheken jeweils bis zu 804 Impfdosen bestellen. Die Bestellung erfolgt mittels blauem Privatrezept. Die PZ erklärt, wie die Rezeptfelder befüllt sein müssen.
Charlotte Kurz
20.05.2021  16:45 Uhr

Zwar sind es noch mehr als zwei Wochen bis die Betriebsärzte in Deutschland im Regelbetrieb gegen Covid-19 impfen sollen. Allerdings starten die Vorbereitungen schon jetzt, denn die Bestellungen für die ersten Impfstoff-Lieferungen müssen bis zum morgigen Freitag um 12 Uhr bei den Apotheken eingegangen sein. Die Pharmazeuten haben dann bis um 15 Uhr ebenfalls am morgigen Freitag Zeit, die Bestellungen an den Großhandel weiterzuleiten. Die PZ hatte über den eng getakteten Zeitplan bereits berichtet. Zudem plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Apotheken-Vergütung für die Impfstoff-Belieferung an die Betriebsärzte zu staffeln. Ab dem 101. gelieferten Vial soll es dann weniger Geld pro Durchstechflasche geben.

Nun liegt der PZ auch ein erstes Rezeptmuster vor, über das die Betriebsärzte die Covid-19-Impfstoffdosen über die Apotheken bestellen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlichte eine entsprechende Handreichung für die Betriebsärzte.

Die Betriebsärzte bestellen demnach mithilfe eines blauen Privatrezepts (A 6 quer). Die Befüllung der Rezeptfelder erfolgt analog dem Formular Muster 16, das auch die Vertragsärzte für die Covid-19-Impfstoffe verwenden. Allerdings ist zu beachten, dass die Angabe »Betriebsarzt« sowie die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) des impfenden Arztes im Versichertenfeld eingetragen ist, da der Platz beim Arztstempel für diese Informationen nicht ausreicht. Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionenkennzeichen »103609999«.

In den Feldern der »Betriebsstättennummer« (BSNR) und »Lebenslange Arztnummer« (LANR) sind laut BDA-Handreichung zwei Dummy-Kennzeichen vorgesehen. Diese sorgen für die korrekte technische Verarbeitung der Rezepte und sollen eine Auswertung im Nachgang ermöglichen. Die Dummy-Kenncodes sind gleich und lauten jeweils »111111100«. Zudem dürfen die Rezepte nicht mit Klebeetiketten versehen werden, da sie in diesem Fall nicht in den Rechenzentren ausgelesen werden können.

Zudem weist die BDA darauf hin, dass Betriebsärzte die benötigte Anzahl der Impfdosen bereits der entsprechenden Vial-Größe anpassen sollen. Da in der ersten Bestellphase nur Impfdosen von Biontech/Pfizer bestellt werden können, muss die Vial-Größe von 6 Dosen pro Durchstechflasche auf dem Rezept berücksichtigt werden. Zudem dürfen die Ärzte jeweils nur maximal 804 Impfdosen, also umgerechnet 134 Vials, bestellen. Das erforderliche Impfzubehör wird auf dem gleichen Rezept mitbestellt.

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