| Alexander Müller |
| 01.09.2026 13:30 Uhr |
Und dies gelte auch für das bundesweite HPV-Impfjahr 2028, in dem Wissen zu HPV und zur Impfung sowie die Inanspruchnahme intensiviert gefördert werden sollen. »Hier können die Apotheken eine wichtige Funktion wahrnehmen, im Rahmen von Aufklärung bei Sorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen im Impfalter.«
Mit dem ApoVWG seien weitere Maßnahmen im Bereich Prävention eingeführt oder weiterentwickelt worden, so das BMG, etwa mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).
Als weitere Maßnahme im Konzeptpapier ist von »Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung von Ärzten und weiteren Gesundheitsberufen im Bereich der Prävention« die Rede. Sind damit wiederum Apothekenteams gemeint? Erneut verweist das BMG in seiner Antwort auf das erweiterte Impfangebot der Apotheken sowie die Möglichkeit der Delegation der Verabreichung des Impfstoffs an PTA. »Für die im ApoVWG vorgesehenen Aufgaben im Bereich Prävention sind, soweit notwendig, Schulungen vorgesehen«, so der Sprecher.
Die im Konzeptpapier vorgesehene verpflichtende U10-Untersuchung ist sogar vom Gemeinsamen Bundesausschuss bereits beschlossen. Geplant ist im BMG zudem die Einführung eines »Check-up 60+«. Kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig über Koordinierungsstellen der Krankenkassen im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung besser unterstützt werden.
Zum Programm des BMG zählt außerdem, insgesamt gesündere Lebensbedingungen zu schaffen sowie die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen stärker zu kontrollieren. Insgesamt soll die Medizin stärker präventiv statt kurativ ausgerichtet werden. Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersgruppen sollen auch über eine bessere Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie über das Primärversorgungssystem verbessert werden – auch hier wird über die Rolle der Apotheken noch diskutiert.