| Alexander Müller |
| 01.09.2026 13:30 Uhr |
Das Bundesgesundheitsministerium setzt in seiner Präventionsstrategie auf eine starke Rolle der Apotheken / © PZ/Dölger
Mitte Juli 2026 hatte das BMG seine Präventionsoffensive gestartet. Vorangegangen waren Konsultationsgespräche mit Verbänden, Trägern der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) und weiteren relevanten Akteuren. Laut Ministerium soll Anfang 2027 ein Vorschlag zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes vorgelegt werden.
Der PZ liegt ein Konzeptpapier des BMG vor, in dem die großen Linien bereits definiert und konkrete Maßnahmen angedacht werden. Der Ausgangspunkt ist klar: Die Gesundheitsausgaben liegen hierzulande deutlich über dem EU-Durchschnitt, die Lebenserwartung aber leicht darunter. Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Störungen oder Krebserkrankungen verursachen laut BMG-Papier Kosten von über 175 Milliarden Euro jährlich.
Zehn Jahre nach Einführung des Präventionsgesetzes (2015) hätten sich zwar die Ausgaben der Krankenkassen in diesem Bereich verfünffacht, die gemeinsamen Ziele seien aber nur zum Teil erreicht worden. »Jüngere Generationen erkranken heute früher an Krankheiten wie Adipositas oder Typ 2-Diabetes als etwa ihre Eltern«, so der Befund aus dem Haus von Carsten Linnemann (CDU).
Die erstgenannte »Schwerpunktmaßnahme«, um hier endlich besser zu werden, kommt mit »Zielgruppenerreichung« zwar etwas bürokratisch daher. Auf Nachfrage im BMG wird aber klar, dass damit mehr gemeint ist als eine Aufforderung zum Vorsorgecheck von der Krankenkasse oder, wie es im Papier heißt: »Konkretisierung und Individualisierung des Leistungsauftrags der Krankenkassen«.
Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf PZ-Anfrage mit: »Apotheken sind eine wichtige, niedrigschwellige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Gesundheit und daher prädestiniert, eine starke Rolle in der Prävention wahrzunehmen.«
Dabei hat man im BMG vor allem das erweiterte Leistungsspektrum im Blick, das mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) umgesetzt wurde. Apotheken dürfen jetzt alle Personen ab 18 Jahren mit allen Impfstoffen versorgen, die keine Lebendimpfstoffe sind.
Ausgeschlossen sind damit zwar HPV-Impfungen, auf die das BMG einen besonderen Fokus legen will, die aber nur für Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen sind. »Mit der Erweiterung des Impfangebots werden Apotheken aber zunehmend als Ort für Impfungen in der Bevölkerung etabliert werden und bieten sich daher in besonderem Maße als Ort der Aufklärung zur Primärprävention an«, so der BMG-Sprecher.