So geht’s kindgerecht |
Die Abgabe von Arzneimitteln für Kinder ist oft besonders beratungsintensiv. / Foto: Getty Images/PeopleImages
Werden bei Erwachsenen vorwiegend einzeldosierte, feste Arzneiformen eingesetzt, überwiegen im pädiatrischen Bereich flüssige Zubereitungen wie Säfte oder Tropfen. Die Dosis muss hier individuell entnommen werden, womit eine höhere Fehleranfälligkeit einhergeht. Auch vor dem Hintergrund sprachlicher Barrieren, mangelnder Lesekompetenz und für den Laien zum Teil schwer verständlicher Beipackzettel obliegt es dem pharmazeutischen Personal, durch die Beratung die Voraussetzungen für eine sichere Arzneimittelanwendung zu schaffen.
Kinder werden in der Regel von mehreren Personen betreut, die gegebenenfalls die Arzneimittelgabe übernehmen. So stellt die korrekte Informationsweitergabe eine weitere potenzielle Fehlerquelle dar. Um zu gewährleisten, dass die Informationen der Apotheke alle Beteiligten vollständig und korrekt erreichen, sollten diese bestenfalls schriftlich festgehalten werden. So lässt sich der »Stille-Post-Effekt«, bei dem Informationen verfälscht werden oder verloren gehen, vermeiden. Übernehmen Angestellte einer Betreuungseinrichtung die Medikamentengabe, sind klare Absprachen besonders wichtig (Kasten).
Auch ist die Unerfahrenheit und Ängstlichkeit mancher Eltern nicht zu unterschätzen. Der Umgang mit ihren kranken Kindern kann von großer Unsicherheit geprägt sein. Eine kompetente pharmazeutische Beratung bringt Sicherheit für alle Beteiligten. Zusätzlich kann Apothekenpersonal Eltern mit Tipps und Tricks unterstützen, das Arzneimittel ins oder ans Kind zu bringen. Ältere Kinder in die Beratung miteinzubinden, kann ihre Akzeptanz für die Arzneimitteltherapie fördern.
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Bei chronisch erkrankten Kindern wird die Arzneimittelgabe häufig von betreuenden Einrichtungen wie dem Kindergarten oder der Schule mitübernommen. Dazu sollten die Eltern diese Aufgabe der entsprechenden Einrichtung schriftlich übertragen. Darüber hinaus sollte dem Betreuungspersonal eine schriftliche ärztliche Anweisung vorliegen, die Informationen zu folgenden Punkten enthält:
Die Einrichtung muss weiter festlegen, wer die Arzneimittel verabreichen darf und wo die Lagerung erfolgt. Das Betreuungspersonal sollte die Arzneimittel zudem eindeutig beschriften, den Anbruch vermerken sowie regelmäßige Verfalldatenkontrollen durchführen und die Arzneimittelgabe dokumentieren. Die Apotheke kann durch Schulung der Abgabeberechtigten einen wertvollen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit leisten. Wichtig zu wissen: Erzieher und Lehrer können nicht zur Gabe von Arzneimitteln verpflichtet werden.