So geht’s kindgerecht |
Flüssige Arzneiformen kommen vor allem bei Kindern unter sechs Jahren zum Einsatz, da sie individuell zu dosieren und bereits von Säuglingen einzunehmen sind. Hierbei sollte das Dosiervolumen einer Einzeldosis für Kinder unter fünf Jahren 5 ml und für solche über fünf Jahren 10 ml nicht überschreiten.
Trockensäfte müssen vor der Anwendung rekonstituiert werden – eine Aufgabe, die in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Laien überlassen wird. Im Optimalfall übernimmt die Apotheke die Rekonstitution, allerdings ohne den Mehraufwand in Rechnung stellen zu können.
Dosierlöffel zum Abmessen von 5 ml befüllt mit 7,5 ml / Foto: Bender-Leitzig
Häufige Fehlerquellen bei der Zubereitung von Trockensäften sind das fehlerhafte Abmessen der benötigten Wassermenge, bedingt durch einen falschen Winkel beim Ablesen des Füllstands, oder das unvollständige Ausgleichen der Füllmenge nach Absetzen des Schaums. Auch möglich ist, dass die Flasche bis zum Rand befüllt oder nach Entnahme einer Dosis wieder mit Wasser aufgefüllt wird.
Fehler können außerdem beim Abmessen der Dosierung auftreten, vor allem bei der Verwendung von Dosierlöffeln. Durch die hohe Viskosität der Säfte kann der Löffel je nach Produkt bis zu 50 Prozent überfüllt werden.
Bei der Abgabe flüssiger Zubereitungen sollte Apothekenpersonal überprüfen, ob mit der beigelegten Applikationshilfe die vom Arzt verordnete Dosis abzumessen ist. Dazu könnten Oralspritzen besser geeignet sein, die einige Hersteller auf Nachfrage kostenfrei an Apotheken abgeben.
Doch auch Dosierspritzen werden nicht immer korrekt angewendet, wie eine Untersuchung aus dem Jahr 1997 zeigt (1). In dieser Studie zur praktischen Anwendung eines antibiotikahaltigen Trockensaftes erhielten trotz mündlicher Anweisung der Eltern durch Apotheker nur 37 Prozent der Kinder die vorgesehene Einzeldosis. Nach Verwendung einer Oralspritze kombiniert mit einer Erklärung stieg die Rate auf 83 Prozent. Erst nach Einweisung und Markierung der Dosis auf der Oralspritze erhielten alle Kinder die korrekte Menge des Antibiotikums.
Mit Oralspritzen lassen sich flüssige Zubereitungen genau abmessen. / Foto: Getty Images/hobo_018
Bei der Verabreichung mittels Oralspritze sollte der Saft seitlich in den hinteren Bereich der Wangentasche appliziert werden. Das soll einerseits verhindern, dass sich das Kind verschluckt, andererseits kann die Arznei so direkt geschluckt werden und verteilt sich nicht im gesamten Mundraum. Nach der Arzneimittelgabe empfiehlt es sich, etwas zu trinken. Die Applikationshilfe wird nach jedem Gebrauch gereinigt.
Bei der Abgabe sollte Apothekenpersonal zudem die Reichweite eines verordneten Safts mit der vorgesehenen Therapiedauer abgleichen und die Eltern gegebenenfalls auf eine notwendige Folgeverordnung aufmerksam machen. Erfolgt die Zubereitung durch die Apotheke, wird auf der Primärverpackung das Datum notiert.
Für die meisten antibiotikahaltigen Säfte ist nach Rekonstitution die Lagerung im Kühlschrank vorgeschrieben, ausgenommen sind Präparate mit Clarithromycin und Azithromycin. Auch ein Hinweis auf die korrekte Entsorgung sollte nicht fehlen, um die Umweltbelastung mit Arzneimittelrückständen gering zu halten.