Selbstmedikation kritisch hinterfragen |
Bei akuten Schmerzen nehmen auch Patienten mit Herzinsuffizienz oft in Eigenregie Schmerzmittel ein. Für sie sind jedoch NSAR keine gute Wahl. / Foto: Getty Images/Zinkevych
Herr Fischer (geboren 1950) bittet um eine Medikationsanalyse in Ihrer Apotheke. Zum Gespräch bringt er seine Arzneimittel mit, die er laut eigenen Angaben wie folgt einnimmt:
Herr Fischer erzählt, dass er eine Herzschwäche hat und daher regelmäßig in ärztlicher Behandlung ist. Seine Blutwerte und sein Blutdruck würden ebenfalls regelmäßig überprüft und seien bei der letzten Messung normal gewesen. Seit einigen Tagen habe er aber starke Rückenschmerzen. Seine Frau habe ihm daher ihre Schmerztabletten Diclofenac 25 mg gegeben, die er nun seit drei Tagen zweimal täglich einnehme. Da er die Einnahme nicht mit seinem Arzt abgestimmt hat, bittet er um Ihre Einschätzung, ob das Schmerzmittel für ihn geeignet ist.
Bei einer Medikationsanalyse Typ 2a ist die Medikation entsprechend den Vorgaben der Leitlinie der Bundesapothekerkammer mindestens auf die folgenden arzneimittelbezogenen Probleme systematisch zu prüfen:
Die Selbstmedikation sollte besonders sorgfältig analysiert werden, da diese behandelnden Ärzten oftmals nicht bekannt ist. Apotheker können vorliegende Gegenanzeigen identifizieren und damit einen essenziellen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit leisten.
Besonders deutlich wird dies bei Patienten mit Herzinsuffizienz. Nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) wie Diclofenac oder Ibuprofen und COX-2-Hemmer können durch Salz- und Wasserretention, Erhöhung des systemischen Gefäßwiderstands und Verminderung der Diuretikawirkung eine Herzinsuffizienz verschlechtern. Die Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) »Chronische Herzinsuffizienz« empfiehlt, den Gebrauch gezielt zu erfragen und möglichst zu vermeiden.
Wenn notwendig, sollten andere Analgetika, zum Beispiel Paracetamol und/oder schwach wirkende Opioide wie Tilidin/Naloxon oder Tramadol, angewendet beziehungsweise ärztlich verordnet werden. Laut Fachinformation ist Diclofenac bei bekannter Herzinsuffizienz (NYHA II–IV), ischämischer Herzkrankheit, peripherer arterieller Verschlusskrankheit und/oder zerebrovaskulärer Erkrankung kontraindiziert.