Regierung kippt Eigenverantwortung |
Nach dem Willen der Großen Koalition sollen PTA künftig ohne Beaufsichtigung Arzneimittel abgeben dürfen - nicht jedoch in eigener Verantwortung. / Foto: Adobe Stock/Syda Productions
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Ausbildung zur PTA sowie das Berufsbild neu aufstellen. Sein Gesetzentwurf ist jedoch umstritten. Insbesondere an der darin vorgesehenen Kompetenzerweiterung für die Assistenten scheiden sich die Geister: Während die ABDA viele der Neuregelungen ablehnt, geht der Kabinettsentwurf in seiner aktuellen Form aus der Sicht des Bundesverbands PTA (BVpta) und der Apothekengewerkschaft Adexa nicht weit genug.
Union und SPD scheinen sich jetzt zumindest bei der Aufsichtspflicht durch einen Apotheker auf einen Kompromiss verständigt zu haben. Statt »in eigener Verantwortung« sollen PTA künftig »ohne Beaufsichtigung« arbeiten dürfen. »Die Änderung stellt klar, dass die Gesamtverantwortung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters durch das Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung nicht berührt wird«, heißt es in den Formulierungshilfen für die Änderungsanträge der Großen Koalition.
Erst kürzlich hatte Adexa erneut darauf gedrungen, es den PTA zu ermöglichen, weitgehend selbstständig arbeiten zu können, aber dennoch unter Verantwortung der Apothekenleitung. Die Kompetenzstufe wäre damit der Gewerkschaft zufolge in Bereichen wie Rezeptbelieferung und Rezepturherstellung mit der von Pharmazie-Ingenieuren vergleichbar gewesen, allerdings ohne deren Vertretungsbefugnis.
Darüber hinaus nehmen die Bundestagsfraktionen von Union und SPD das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Medikamenten von dieser geplanten Neuregelung aus. Wie auch bei der Herstellung von Parenteralia sehe die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hierfür »aus Gründen der Arzneimittelsicherheit spezielle Sondervorschriften« vor. Das erhöhte Sicherheitsniveau bei diesen Tätigkeiten will die Große Koalition nicht antasten. »Daher ist auch für das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln die Pflicht zur Beaufsichtigung der oder des PTA beizubehalten«, heißt es in der Begründung zu den Änderungsanträgen.