Kabinett beschließt PTA-Reformgesetz |
Ev Tebroke |
28.08.2019 12:58 Uhr |
Mit dem PTA-Reformgesetz soll der Assistenzberuf in den Apotheken mehr Gewicht bekommen. Dabei soll die Beratungsleistung stärker in den Vordergrund treten. / Foto: Shutterstock/racorn
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des PTA-Reformgesetz abgesegnet. Mit dem Gesetz soll das Berufsbild und die Ausbildung zum PTA an die heutigen Anforderungen in der Berufspraxis angepasst und insgesamt modernisiert werden. Ziel ist es, den PTA-Beruf attraktiver zu gestalten und so einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegenzuwirken. Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute mitteilte, soll die Reform zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Bundesländer müssen dem Vorhaben zustimmen.
Die Berufsvorschriften für PTA stammen noch aus den 1960er-Jahren und sind daher nicht mehr zeitgemäß. Im Zentrum des Gesetzesvorhabens steht die Novellierung der Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang und zur Ausbildungsstruktur. Kernpunkt des Gesetzes ist es vor allem, die Rolle der Assistenten zu stärken und ihnen mehr Verantwortung zu übertragen. Da künftig verstärkt Aufgaben wie Medikationsmanagement und Präventionsleistungen auf die Offizinen zukommen, soll das gesamte pharmazeutische Personal hier unterstützen können. Erfahrenen PTA soll es künftig möglich sein, unter bestimmten Voraussetzungen mehr Vollmachten im Apothekenbetrieb zu erhalten. Eine Vertretung der Apothekenleitung ist jedoch nach wie vor nicht vorgesehen. Die ursprünglich im Referentenentwurf angedachte Möglichkeit, PTA unter gewissen Bedingungen auch ohne Apothekeraufsicht arbeiten zu lassen, ging der ABDA entschieden zu weit.
Einen Schwerpunkt legt die Reform explizit auf die Stärkung der Beratungskompetenz, denn der Apothekenalltag hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. »Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung ist im Vergleich zur Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln in den Vordergrund getreten«, heißt es im Entwurf. Dem soll eine modernisierte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Rechnung tragen.
Entgegen der Forderungen des Bundesverbands der PTA (BVpta) und der Gewerkschaft Adexa soll die Ausbildungszeit aber nicht auf drei Jahre verlängert werden, sondern weiterhin zweieinhalb Jahre betragen: zwei Jahre Schule und sechs Monate Praktikum in der Apotheke. Der Entwurf sieht vor, dass eine angemessene Praktikumsvergütung im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt werden muss. Auch die Honorierung von Mehrarbeit und Überstunden werden gesetzlich geregelt.
Was das Thema Schulgeld betrifft, so wird derzeit laut BMG in einem separaten Verfahren geprüft, wie für die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen Schulgeldfreiheit erreicht werden kann. Zuletzt hatten auch die Gesundheitsminister der Länder hier eine bundeseinheitliche Regelung gefordert.