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PTA-Ausbildung

Abschaffung der Schulgebühren

Die Gesundheitsminister der Länder haben auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vergangene Woche einstimmig beschlossen, das Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abzuschaffen. Die geforderte bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit soll nach Angaben des sächsischen Gesundheitsministeriums auch die Berufsgruppe der pharmazeutisch technischen Assistenten (PTA) umfassen.
Julia Endris
12.06.2019  14:12 Uhr

Zurzeit sind die Kosten für den zweijährigen schulischen Teil der PTA-Ausbildung vom Bundesland abhängig, in dem sich die PTA-Schule befindet. Einige Länder übernehmen bereits heute das komplette Schulgeld wie beispielsweise Baden Württemberg, oder geben Zuschüsse wie Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen jedoch muss der Auszubildende derzeit noch alleine etwa 350 Euro im Monat für seine PTA-Schule aufbringen.

Nach dem Beschluss der GMK soll das Bundesministerium für Gesundheit bis Ende des Jahres eine bundeseinheitliche Regelung vorlegen, damit für eine Ausbildung zum Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder PTA künftig kein Schuldgeld mehr bezahlt werden muss.

Grundsätzlich will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem PTA-Reformgesetz den Berufsstand in der Apotheke reformieren und ihm mehr Kompetenzen übertragen. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre, wie von der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Bundesverband der PTA (BVpta) gefordert, sieht der Entwurf aber nicht vor.  Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Beibehaltung der Ausbildungszeit von insgesamt 2,5 Jahren.

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