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PTA-Reform-Gesetz

Adexa stellt Verantwortungsfrage klar

Die Apothekengewerkschaft Adexa pocht weiterhin auf eine mögliche Befreiung der PTA von der Aufsichtsflicht durch Apotheker. Die Angestellten sollen eigenverantwortlich arbeiten können wie Pharmazie-Ingenieure, aber ohne deren Vertretungsbefugnis.
Ev Tebroke
31.10.2019  12:36 Uhr

Vor dem Hintergrund divergierender Positionen hinsichtlich der im PTA-Reform-Gesetz geplanten erweiterten Kompetenzen für PTA, hat die Apothekengewerkschaft Adexa erneut ihre Position bekräftigt: Ausgewählte Angestellte sollen künftig weitgehend ohne apothekerliche Aufsicht arbeiten können.

Nach dem Ermessen der Apothekenleitung sollten ausgewählte PTA die Möglichkeit bekommen, »weitgehend selbstständig« zu arbeiten, aber weiterhin »unter Verantwortung der Apothekenleitung« – und zwar bei Information und Beratung zu Arzneimitteln, Rezeptbelieferung und -abzeichnung, der Abgabe von nichtrezeptpflichtigen Arzneimitteln, der Herstellung von Rezepturen und Defekturen sowie der Prüfung von Fertigarzneimitteln und Ausgangsstoffen. Das teilte Adexa-Vorstand Andreas May in einem Presseschreiben mit. Die Kompetenzstufe entspräche in diesen Bereichen damit derjenigen von Pharmazie-Ingenieuren, allerdings – und das betont die Gewerkschaft explizit, »ohne deren Vertretungsbefugnis».

Im Zuge der geplanten PTA-Reform sind die Fronten zwischen Apothekerseite und Angestellten verhärtet. Während die ABDA die im Gesetzentwurf vorgesehene mögliche Befreiung der PTA von der apothekerlichen Aufsichtspflicht aus Gründen der Arzneimittel- und Therapiesicherheit grundsätzlich ablehnt, verlangt die Angestelltenseite, vertreten durch die Adexa und den Bundesverband der pharmazeutisch-technischen AssistentInnen (BVPTA) mehr Kompetenz, um den PTA-Beruf moderner zu gestalten. Rückendeckung erhielten die Angestellten zuletzt vom Bundesrat.

Anders als im Kabinettsentwurf vorgeschlagen, sollte laut Adexa die Entlassung aus der Beaufsichtigung nicht an bestimmte Abschlussnoten, die Summe der Berufsjahre oder dergleichen geknüpft sein. Aktuell fordert der Gesetzentwurf einen Ausbildungsabschluss mit mindestens der Note »gut« sowie drei oder mehr Jahre Berufserfahrung.

Ziel der PTA-Reform ist es, die Attraktivität des PTA-Berufs zu stärken und somit einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. May ist sich sicher, dass die Möglichkeit eines weitgehend selbstständigen Arbeitens den PTA-Beruf zu mehr Nachfrage verhelfen wird.

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